Wozu gibt es die IHK-Signaturkarte für Sachverständige?
Die IHK-Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigenrundstempel im elektronischen Rechtsverkehr und erbringt den Nachweis der Authentizität und Originalität des Gutachtens.
Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit schon ein gutes Stück vorangegangen. Ebenso sind in den Sachverständigenbüros bereits einige Prozesse sukzessive digitalisiert worden, insbesondere werden Gutachten per E-Mail übermittelt und elektronisch archiviert. Die IHK München empfiehlt daher den öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen die IHK-Signaturkarte jetzt zu beantragen.
Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr.
Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 S.2 SVO.
Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
- Name und Vorname des Sachverständigen
- Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige
- Bestellungskörperschaft
- Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.
Die IHK München und Oberbayern hat Anfang 2018 ein Pilotprojekt zur Erprobung der qualifizierten elektronischen Signatur für öffentliche bestellte Sachverständige durchgeführt, das erfolgreich verlaufen ist. Hierfür wurde eine spezielle IHK-Signaturkarte in Kooperation mit der D-TRUST GmbH und der DE-CODA GmbH entwickelt, die sowohl zur Übermittlung von Gerichts- und Privatgutachten als auch zur elektronischen Archivierung der Gutachten eingesetzt werden kann.
Weitere Informationen zur IHK-Signaturkarte und welche Technik Sie zum elektronischen Signieren benötigen, finden Sie in unserem Merkblatt „IHK-Signaturkarte für Sachverständige“
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