IHK Ratgeber

Weihnachtspost an Kunden und ihre Tücken

Young business start up online seller owner checking the customer orders from email or website and preparing packages for product office equipment. Online order in Christmas season.
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Geschäftspartner und Kunden frohe Weihnachten zu wünschen, ist gang und gäbe. Aber es freut sich nicht jeder darüber. Gerade bei Weihnachtspost per E-Mail sind einige Regeln zu beachten. Die wichtigste: jeden werblichen Bezug vermeiden.

Vorsicht bei E-Mail Marketing zu Weihnachten

Frohe Weihnachtszeit wünschen und dabei noch auf die eigenen Angebote hinweisen? Das gilt als Werbung.

Um weihnachtliche E-Mail-Post mit Werbung zu verschicken, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Werbung oder Marketing darf nur demjenigen geschickt werden, der dazu ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat. Der Sender einer E-Mail muss nachweisen können, dass eine Einwilligung vorliegt.
  • Jeglicher kommerzieller Charakter muss im Betreff klar ersichtlich sein. Auch muss der Absender deutlich werden.
  • Achtung: Autoresponder Funktionen ersetzen keine Einwilligungserklärung. Denn sie weisen nur nach, dass bereits eine E-Mail an den Empfänger gegangen ist.
  • Die Einwilligung muss zudem nach dem Double-Opt-In Verfahren erfolgen. Das heißt, der Interessent sendet seine Einwilligung ab und erhält per E-Mail einen Link geschickt, auf dem er sich für weitere Aussendungen aktiviert.
  • Eine Ausnahme gibt es: Der Empfänger hat schon eine Ware oder Dienstleistung bei Ihrem Unternehmen erworben und Ihnen dabei seine Emailadresse hinterlassen. In dem Fall können Sie ihm eine Werbe-Email mit Werbung für ähnliche(!) Produkte zuschicken, wenn er dem nicht zwischenzeitlich widersprochen hat und Sie ihn außerdem auf seine jederzeitige Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.

Mehr Infos zu Marketing und Werbung per E-Mail erhalten Sie hier.

Sie schicken per E-Mail nur weihnachtliche Grüße und sonst nichts?

  • Auch bloße Weihnachtsgrüße sind im Zweifel eine "Aufmerksamkeitswerbung" und damit als Werbung einzustufen.
  • Bei Bestandskunden kann das auch ohne Einwilligung gut gehen, zum einen weil meist die Ausnahmeregelung greift (s.o.) und zum anderen weil weihnachtliche Grüße ohne Produktwerbung vermutlich weniger als Belästigung empfunden werden.
  • An Unbekannte solche Mails zu verschicken, ist jedoch nicht erlaubt.

Oder Weihnachtliche Grüße per Telefon oder Post übermitteln?

Per Post können Sie Ihre Weihnachtsgröße weitgehend ohne Probleme an Ihre Kunden bringen.

Ausnahme: Der Empfänger widerspricht. Dies kann entweder durch eine direkte Äußerung gegenüber dem Absender oder durch einen Eintrag in die Robinsonliste geschehen.

Weihnachtliche Anrufe bei den Kunden

  • Hier gilt größte Vorsicht. Telefonwerbung ist grundsätzlich unzulässig. Erlaubt ist sie nur, wenn der Angerufene bereits vorher in diese Art der Werbung eingewilligt hat.