Muster

Bestätigung eines Verbrauchers zum Vorzeitigen Tätigwerden bei Dienstleistungen

Werden Verträge über Dienstleistungen, wie Maklerverträge, Werkverträge, Reparaturverträge per Brief, Telefax, E-Mail, via Internet oder auch außer Haus geschlossen, steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Werden die Arbeiten aufgenommen, ehe die Widerrufsfrist abgelaufen ist, erlischt das Widerrufsrecht nicht. Will der Auftragnehmer seinen Anspruch auf Vergütung nicht verlieren, sollte er sich vom Verbraucher eine Bestätigung zum vorzeitigen Tätigwerden geben lassen. Hier finden Sie ein Muster.

Bestätigung Verbraucher zum Vorzeitigen Tätigwerden bei Dienstleistungen ‎

Bestätigung Verbraucher zum Vorzeitigen Tätigwerden bei Dienstleistungen ‎

(Stand: 01. Januar 2023)

(z.B. Maklervertrag, Werkvertrag, sofern Vertragsschluss per Internet, Brief, E-Mail, Telefon, Telefax oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgt):

Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.

Ort, Datum:

Unterschrift:

Rechtliche Hinweise zur Benutzung:

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellt die IHK München und Oberbayern Musterverträge zur Verfügung.

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen Formen ebenso mit ein.

Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist.

Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.