Welche Neuerungen in ELSTER sollte ich kennen?
Was ist MeinELSTER+?
Als Ergänzung zu meinELSTER steht dem Steuerpflichtigen die App MeinELSTER+ zur Verfügung. Mit Hilfe der App, die mit dem Benutzerkonto bei MeinELSTER verknüpft werden kann, können bereits unterjährig Belege, die für die Steuererklärung relevant sind, hochgeladen und digital aufbewahrt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website zu MeinELSTER+.
Mit der MeinELSTER+-App soll künftig auch eine „Steuererklärung per App mit einem Klick“ möglich sein. Ab dem 31.03.2026 können sich bestimmte Steuerpflichtige registrieren, um dann ab 01.07.2026 in der MeinELSTER+-App eine fertige Steuererklärung bereitgestellt zu bekommen, die nur noch mit einem Klick übertragen werden muss. Die digitale Steuererklärung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Funktionen und Anwenderkreis der App sollen in der kommenden Zeit nach und nach weiter ausgebaut werden (vgl. Pressemitteilung vom 30.03.2026).
Wer kann sich derzeit registrieren? Ledige, kinderlose Arbeitnehmer/-innen sowie Bezieher/-innen von Alterseinkünften, die darüber hinaus keine weiteren Einkünfte (wie z. B. Einkünfte aus Vermietung) haben.
Was ist sonst notwendig? Ein ELSTER-Account und der Download der MeinELSTER+- App auf das eigene Smartphone.
Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Website dazu.
Was ist RABE?
"RABE" bedeutet ein Verfahren zur Referenzierung von Belegen in der Steuererklärung in ELSTER. Mit der Funktion können Belege direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung in ELSTER hinterlegt und bestimmten Eingabefeldern zugeordnet werden. Die Finanzbehörden können diese Belege bei der Bearbeitung der Steuererklärung elektronisch abrufen ohne diese beim Steuerpflichtigen anzufragen. Das Finanzamt kann die Nachweise so direkt einsehen. Der Steuerpflichtige wird über den Belegabruf digital durch das Finanzamt informiert.
Seit Ende November 2024 kann das Verfahren angewendet werden. Seit April 2025 können alle bayerischen Finanzämter diese Funktion nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 8.04.2025
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