Ab 2026 rückt die neue Meldung elektronischer Kassensysteme nach § 146a Abs. 4 AO in den Fokus der Finanzverwaltung. Alle elektronischen Kassen müssen über MeinELSTER gemeldet werden, inklusive Seriennummer, TSE-Angaben und Inbetriebnahmedatum.
Da diese Daten künftig automatisch mit den tatsächlichen Kassen im Betrieb abgeglichen werden können, ist damit zu rechnen, dass Prüfer die Kassenführung häufiger und deutlich genauer kontrollieren. Unternehmen sollten deshalb sicherstellen, dass ihre Kasse technisch einwandfrei eingerichtet ist, die TSE korrekt läuft und die Meldung vollständig und fristgerecht erfolgt.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Kassenbuchführung.