Carnet ATA: Aktuelle Hinweise / Besonderheiten
Tipp: Um stets auf dem Laufenden zu sein: Abonnieren Sie unseren kostenlosen IHK Newsletter, der über aktuelle Änderungen beim Carnet informiert! (Wählen Sie hierfür bei "Themen" die Rubrik "International" aus.)
Derzeit werden keine Carnets für Reisen nach Russland, Belarus ausgestellt.
Weitere
Informationen zum Russland-Ukraine-Krieg
Im Rahmen der vorübergehenden Einfuhr müssen die Carnetdaten unbedingt elektronisch erfasst werden, damit sie im chinesischen Zoll-IT-System verwendet werden können. Dies wird durch den chinesischen Zollbürgen (CCPIT/CCOIC: atachina@eatachina.com) erledigt.
Die Büros des chinesischen Zollbürgen, die direkt an internationalen Flughäfen und Häfen eingerichtet sind, übernehmen die Eingabe gegen Entgelt. Der Zoll selbst übernimmt die Datenerfassung nicht.
Die Einfuhranmeldung unbegleitet eingeführter Waren muss beim Eingang in das bzw. beim Ausgang aus dem chinesischen Zollgebiet von einem zugelassenen Agenten oder einem von der Zollverwaltung hierzu ermächtigten Unternehmen vorgenommen werden. Beinahe alle ein- und ausfuhrabfertigenden chinesischen Unternehmen verfügen über Mitarbeiter, die hierzu von der chinesischen Zollverwaltung ermächtigt worden sind.
Die Ein- und Ausfuhrdeklaration von im Handgepäck eingeführten Waren kann vom Carnetinhaber selbst vorgenommen werden.
Derzeit werden keine Carnets für Reisen in den Iran ausgestellt.
Um den Importprozess zu beschleunigen, ist die allgemeine Liste auf einem USB-Stick zu speichern und ggf. dem Zoll in Katar vorzulegen.
Derzeit werden keine Carnets für Reisen nach Russland ausgestellt.
Weitere
Informationen zum Russland-Ukraine-Krieg
Nach Informationen der Federation of Saudi Chambers hat der saudische Zoll, d. h. die Zakat-, Steuer- und Zollbehörde (ZATCA), ein obligatorisches Carnet-Vorabgenehmigungsverfahren für die Abfertigung von Waren mit Carnets ATA eingeführt. Carnet-Inhaber müssen ihre Anträge (kostenlos) über die offizielle Website der ZATCA einreichen.
Alle Carnet-Inhaber sind verpflichtet, die türkische Zollbehörde vor ihrer Einreise in das türkische Zollgebiet über ihre geplante Ankunft zu informieren. Die Registrierung erfolgt über das türkische Registrierungsportal für ATA-Carnets.
Gemäß den Anforderungen des türkischen Zolls müssen alle allgemeinen Listen in digitaler Form vorgelegt werden. Um die Anmeldung zu erleichtern, wird den Inhabern empfohlen, die allgemeine Liste ihrer Carnets als Excel-Datei auf einem USB-Stick zu speichern und diese Datei dem türkischen Zoll auf Anfrage vorzulegen.
Es muss der Name des Vertreters des Inhabers in der Türkei in Feld "B" (vertreten durch) sowohl auf den Einfuhr- als auch auf den Wiederausfuhrbelegen, die vom türkischen Zoll bearbeitet werden, deutlich angegeben werden. Wenn ein Vertreter nicht eindeutig in Feld "B" angegeben ist, muss die beigefügte Vollmacht von der ausstellenden Kammer und der zuständigen türkischen Botschaft bzw. dem Konsulat überbeglaubigt werden. Die türkische Zollverwaltung teilte mit, dass Carnet, die nicht vom bevollmächtigten türkischen Vertreter am weißen Einfuhr- und Wiederausfuhrblatt unterfertigt sind, nicht anerkannt werden.
Bitte kontaktieren Sie Ihre IHK, carnet@muenchen.ihk.de.
Weitere
Informationen zum Russland-Ukraine-Krieg
Anforderungen an Personen, die Waren in das Vereinigte Königreich befördern: Das „ Goods Vehicle Movement Service (GVMS)“ ist eine IT-Plattform der britischen Regierung, um Waren in das Vereinigte Königreich zu transportieren oder daraus zu exportieren. Jeder Frachtführer (Transporteur, Spediteur usw.), der in das Vereinigte
Königreich über einen Hafen mit Ware einreist oder über diesen Hafen Exportwaren transportiert, muss sich für diesen Dienst anmelden, um die Zollanmeldung und das Zollverfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Dies gilt auch für die vorübergehende Einfuhr und Wiederausfuhr mit Carnet ATA.
Die Carnet ATA-Nummer muss in das Feld "Declaration Reference" der GVMS-Meldung eingetragen werden. Die GMR-Nummer (Goods Movement Reference) wird von GVMS generiert. Anmeldung für das Goods Vehicle Movement Service
Unabhängig von Nutzlast oder Fahrzeugeinheit ist eine GMR notwendig, wenn Waren importiert, exportiert oder durch das Vereinigte Königreich transitiert werden. Das gilt auch für Personenkraftwagen, die Waren mitführen, die die Reisefreigrenze übersteigen. In diesen Fällen muss der Personenkraftwagen zwingend die LKW-Spur nutzen.
Bei Frachtgütern wird die GMR-Referenz vom Spediteur eingeholt.
Inhaber, die die Waren in Privat- oder Firmenfahrzeugen transportieren, können sich an LCCI (Bürgender Verband im Vereinigten Königreich) wenden, um die GMR-Referenz für ihre Sendung zu erhalten, wenn sie nicht über ein eigenes HMRC-Konto verfügen, um eine GMR-Anfrage zu stellen.
Sie können sich auch an andere Zollagenten auf dem Markt wenden.
Wichtig: Im Zuge einer Beförderung ist eine GMR-Registrierung erforderlich, es ist immer die LKW-Spur zu benutzen!
Achtung: Das GVMS ist auch bei Leerfahrten ausgefüllt abzugeben.
Personenkraftwagen und Lieferwagen, die über Calais Euroshuttle nach Großbritannien reisen, müssen zum Frachtterminal fahren, um ihr Carnet abstempeln zu lassen, da die französischen Zollbehörden im Passagierterminal keine Carnet-Bearbeitungsmöglichkeiten haben (für den Zugang zum Frachtterminal ist eine GVM erforderlich).
Zurück zur Übersicht