Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung nach Polen entsendet, muss dies im Vorfeld den zuständigen Behörden gemeldet werden. Dies ist nötig, um die Einhaltung der nationalen Lohn-, Arbeitsrechts- und Arbeitssicherheitsvorschriften feststellen zu können.
Das deutsche Unternehmen muss in Polen die Entsendung der Staatlichen Arbeitsinspektion (Państwowa Inspekcja Pracy) anzeigen. Das elektronisch oder postalisch einzureichende Entsendeformular in polnischer oder englischer Sprache muss der Arbeitsinspektion spätestens am ersten Tag des Entsendebeginns vorliegen
Tipp: Nicht jede Dienstreise ins Nachbarland ist automatisch eine meldepflichtige Entsendung. Es kommt auf die Art und ggf. den Umfang der Tätigkeit an. Bei Abgrenzungs-Fragen helfen Ihnen unsere Berater gerne!
Vergessen Sie außerdem die
A1-Bescheinigung
nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!