Brasilien

Brasilien bleibt 2026 eine der größten Volkswirtschaften der Welt und der bedeutendste Markt Lateinamerikas. Für Deutschland und Bayern zählt das Land zu den wichtigsten Handelspartnern: insbesondere für Maschinen, Fahrzeuge, Kfz‑Teile sowie chemische und elektrotechnische Produkte. Gleichzeitig steigen auch die Importe aus Brasilien, etwa bei Kaffee und Sojaschroten. Brasilien bietet attraktive Chancen – aktuell sind Zölle und technische Vorgaben noch anspruchsvoll, doch das EU‑Mercosur‑Abkommen könnte künftig einige dieser Hürden deutlich reduzieren und den Markteintritt erleichtern.

Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Brasiliens geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.

Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Brasilien gibt die Access2Markets Datenbank der Europäischen Kommission.

Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Brasilien in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) - Einfuhr Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie im Ratgeber der IHK für München und Oberbayern dazu .

Brasilianische Geschäftsreisende benötigen für Aufenthalte für bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise in die EU. Alle Informationen zum Schengen-Visum für brasilianische Staatsbürger finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Vertretungen in Brasilien.

Quelle: Deutsche Vertretungen in Brasilien

Seit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und Brasilien am 1. Oktober 2012 dürfen deutsche Staatsangehörige für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien visafrei ein- oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens 90 Tage während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten.

Informationen zu den Einreisebestimmungen Brasiliens für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für Geschäftsreisen deutscher Staatsbürger nach Brasilien erhalten Sie auf den Webseite des Auswärtigen Amtes und der Informationen des Generalkonsulats von Brasilien in München.

Als Dienstleister vor Ort stehen Ihnen die Deutsche Auslandshandelskammern (AHKs) in Brasilien (AHKs Porto Alegre, Rio de Janeiro, São Paulo) zur Verfügung. Sie unterstützen beim Markteintritt mit einem umfangreichen Portfolio an Dienstleistungen, darunter Marktanalysen, Geschäftspartnersuche und Beratung zu rechtlichen und administrativen Anforderungen.

Sie möchten in Brasilien längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem brasilianischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft? Auf den Webseiten der staatlichen Invest & Export Brasil erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Brasilien.

Carnets seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr möglich

Die ICC (Internationale Handelskammer) informiert, dass laut einer Mitteilung der Confederação Nacional da Indústria (Brasilianischer Nationaler Industrieverband (CNI)) vom 4. November 2021, das von der brasilianischen Regierung erteilte Mandat als Nationaler Bürgschaftsverband in Brasilien am 31. Dezember 2021 endete und bislang (bis 2026) wurde das System nicht wieder eingeführt.

Der nationale brasilianische Industrieverband (CNI) hat den Betrieb der Carnets ATA in Brasilien nach dem 31. Dezember 2021 nicht mehr fortgesetzt. Das hat zur Folge, dass die Industrie- und Handelskammern seit dem 1. Januar 2022 keine Carnets mehr für Brasilien ausstellen können.

Für die temporäre Einfuhr von Waren nach Brasilien müssen Unternehmen seit 2022 auf das nationale brasilianische Verfahren (u. a. E‑DBV und temporäre Einfuhrregelungen) zurückgreifen.

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