Durchführung der fachkundigen Stellungnahme für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie eine fachkundigen Stellungnahme zu Ihrem Geschäftskonzept.
Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.
Gründungszuschuss beantragen | Bundesagentur für Arbeit
Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält.
Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Vollständigkeit der Unterlagen, inhaltliche Analyse auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.
Folgende fachkundige Stellen können die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens z.B. beurteilen:
- Handwerkskammern
- Industrie- und Handelskammern
- berufsständische Kammern
- Fachverbände
- Kreditinstitute
- Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)
Voraussetzungen
- Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
- Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben
Benötigte Unterlagen
Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:
- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens (Summary)
- Lebenslauf und Befähigungsnachweis (z.B. relevante Arbeitszeugnisse, letztes Arbeitszeugnis vor Beginn der Arbeitslosigkeit)
- Ggf. gewerberechtliche Nachweise (z.B. analog Gewerbeordnung)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate, Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen.
- Antrag auf Gründungszuschuss (Formular der Arbeitsagentur, Seite 1)
- Anforderung der Stellungnahme (Formular der Arbeitsagentur, dies bitte vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
Ablauf
Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer fachkundigen Stelle auf.
- Registrieren Sie sich bitte bei der Unternehmenswerkstatt Deutschland www.uwd.de, wenn Sie die IHK als fachkundige Stelle zur Bearbeitung auswählen.
- Dort erfassen Sie Ihre Daten und speichern diese unter einem von Ihnen gewählten Projektnamen ab. Begleitende Unterlagen legen Sie bitte unter Dokumente dort ab. Um Mißverständnisse zu vermeiden, bitte keine Unterlagen gesondert per E-Mail versenden.
- Notwendige Unterlagen sind Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarfs‑ und Finanzierungsplan, Umsatz‑ und Rentabilitätsvorschau, zusätzlich empfehlenswert: Liquiditätsplan, Aufsummierung der monatlichen privaten Lebenshaltungskosten.
- Nach Beurteilung durch die fachkundige Stelle (hier: IHK) erhalten Sie eine Information im Posteingang Ihres UWD-Projektordners, ob eine Tragfähigkeit des übermittelten Geschäftskonzepts gegeben ist.
- Die Bestätigung übermitteln Sie an Ihren Ansprechpartner der zuständigen Agentur für Arbeit.
Dauer
Bei der IHK ist die Dauer derzeit 4 bis 6 Wochen ab Rechnungstellung.
Gebühr
Die Gebühr für die Durchführung der fachkundigen Stellungnahme beträgt bei der IHK einmalig 250 EUR. Sie erhalten dafür eine Rechnung zugestellt.