Der Fachkundenachweis muss durch eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Regierung erbracht werden, der bei der Industrie- und Handelskammer eingerichtet wurde. Die Prüfung kann nur dann entfallen, wenn der Antragsteller als Büchsenmachermeister die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt.
Prüfungsvorbereitung:
Wir haben für Sie Informationen über die Prüfung sowie empfohlene Literatur in einem Merkblatt
zum Downloaden zusammengefasst.
Prüfungstermine:
werden je nach Bedarf festgelegt.
Die Fachkundeprüfung ist mündlich und praktisch abzulegen. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Vertreter der IHK als neutralem Vorsitzenden und zwei Beisitzern aus dem Waffenhandel bzw. -herstellung.
Prüfungsgebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt bei Beantragung einer Waffen- und/oder Munitionsart 105,00 €, bei Beantragung von zwei Waffen- und/oder Munitionsarten 153,00 €, bei Beantragung der Ziffern 1.3 bis 1.7 und/oder Munition 205,00 €. 250,00 € werden berechnet, wenn die Prüfungsgebiete die Ziffern 1.1 und/oder 1.2 beinhalten.