Wer freiverkäufliche Arzneimittel an Letztverbraucher verkaufen will, benötigt einen Sachkenntnisnachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.

Wer benötigt die Prüfung?

Wer freiverkäufliche Arzneimittel an Letztverbraucher verkaufen will, benötigt einen Sachkenntnisnachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.

Für die Abnahme der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften besitzt.

Befreit von der Prüfung

ist, wer über ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Ausbildung verfügt:

  • Hochschulstudium der Chemie, Biologie, Humanmedizin, Veterinärmedizin in Verbindung mit den Nachweisen nach § 15 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes
  • abgeschlossenes Hochschulstudium der Pharmazie oder die pharmazeutische Vorprüfung
    (Apothekerassistent)
  • pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Drogist
  • Apotheker.

Prüfungsverfahren/Prüfungsinhalt:

  • Die Prüfung wird schriftlich abgelegt.
  • Die Prüfungssprache ist deutsch.
  • Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten.
  • Die Prüfung besteht aus insgesamt 65 Single-Choice-Fragen (davon 15 Fotofragen).
    • Fünf Fotos: Welche Arzneidroge ist zu erkennen?
    • Fünf Fotos: Was ist der Hauptinhaltsstoff der gezeigten Arzneidroge?
    • Fünf Fotos: Was ist das Hauptanwendungsgebiet der gezeigten Arzneidroge?
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie in der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel

Hier kommen Sie zur Gebührenübersicht

Anmeldung: nur online über unsere Website

Anmeldeschluss: 30 Tage vor der Prüfung

Prüfungstermine: finden Sie in der Online-Anmeldung

Prüfungsort: München (genaue Beschreibung steht in der Einladung)

Rücktritt/Abmeldung: nur schriftlich per E-Mail möglich. Die Fristen und Stornogebühren finden Sie in der Online-Anmeldung.

Bitte bringen Sie zur Prüfung Ihren Ausweis oder Reisepass mit.

Sollten Sie die Bescheinigung über die bestandene Prüfung verloren haben oder wurde sie vernichtet, dann können Sie bei der IHK eine Zweitschrift beantragen.