Wenn Ihre Sprachkompetenz in Deutsch auf auf dem Niveau der Muttersprache liegt oder direkt damit vergleichbar ist, können Sie sich auch
direkt zur Unterrichtung anmelden
.
Der Besuch des Beratungstermins ist für Sie vorgesehen, wenn Sie unsicher bezüglich Ihres Sprachniveaus sind oder wenn Sie wissen, dass Ihr Sprachniveau in Deutsch nicht direkt dem Ihrer Muttersprache vergleichbar ist.
In diesem Beratungstermin werden die Voraussetzungen für die Anmeldung und die erfolgreiche Teilnahme an einem Unterrichtungstermin besprochen. Für eine Anmeldung in einen Unterrichtungstermin werden geprüft:
- die Identität mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis,
- die zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des GER und
- eine Kostenübernahmeerklärung für die Unterrichtsgebühr, falls vorhanden.