Validierungsverfahren als Bestandteil der Fachkräftesicherung
Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit wurden im Berufsbildungsgesetz (§§ 50b. ff BBiG) geschaffen. Als Referenz für die Bewertung dient ein anerkannter Ausbildungsberuf.
Beschäftigen auch Sie Mitarbeitende ohne Berufsabschluss im ausgeübten Bereich? Möchten Sie, dass diese einen offiziellen Nachweis über ihr Können erhalten?
Im Validierungsverfahren können Ihre Mitarbeitenden in praktischen und mündlichen Aufgaben ihr Können zeigen. Anhand berufsnaher Aufgaben stellt ein Feststellungstandem, bestehend aus zwei Prüfern bzw. Prüferinnen die berufliche Handlungsfähigkeit fest. Je nach Ergebnis erhalten ihre Mitarbeitenden am Ende einen Nachweis über die vollständige oder überwiegende Vergleichbarkeit ihrer Kompetenzen mit einem Referenzberuf (anerkannter Ausbildungsberuf).
Sie als Unternehmen werden mit diesem formalen Nachweis darin unterstützt, Ihre Mitarbeitenden passgenau einzusetzen und zielgerichtet weiter zu qualifizieren. Das Verfahren kann einen wichtigen Baustein in Ihrer Strategie zur Fachkräftesicherung darstellen.
Zusätzlich bietet es eine gute Möglichkeit, die berufliche Handlungsfähigkeit von potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen ohne Berufsabschluss einzuschätzen.