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Gewerbeerlaubnisse und Berufspflichten

Erlaubnis- und Aufsichtsstelle für erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h, 34i GewO

Die in §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO geregelten Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis müssen Sie bei der IHK einholen. Danach müssen Sie wiederkehrend bestimmte Berufspflichten einhalten.

§ 34c GewO: Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

§ 34d GewO: Versicherungsvermittler, Versicherungsberater und produktakzessorischer Versicherungsvermittler

§§ 34f/34h GewO: Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater