Berufliche Anerkennung

Zuständige Anerkennungsstellen bei Studium, Schulabschluss, Handwerksberufen

Sie haben ein Studium abgeschlossen oder einen Schulabschluss im Ausland erworben? Sie haben im Ausland einen Handwerksberuf oder einen Pflegeberuf erlernt? Die Kontaktdaten der entsprechenden Anerkennungsstellen finden Sie nachfolgend. Die Industrie- und Handelskammer ist nur für die Ausbildungsberufe und Weiterbildungsberufe zuständig, die direkt über die IHK geprüft werden.

Ihr Beruf fällt nicht in die Zuständigkeit der IHK? Sie wohnen oder arbeiten nicht in Oberbayern?

Der Anerkennungs-Finder des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) kann Ihnen weiterhelfen. Dort finden Sie weitere Anerkennungsstellen mit den entsprechenden Kontaktdaten.

Welche Stelle ist für mich zuständig?

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Sie möchten sich Ihre Schulbildung in Deutschland anerkennen lassen? Sie haben einen Abschluss, der mit einem Hauptschulabschluss, Mittlerer Reife, Fachabitur oder Abitur vergleichbar ist?

Dann ist die Zeugnisanerkennungsstelle in Gunzenhausen Ihr richtiger Ansprechpartner!

Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Tel.: 0 98 31 / 686 - 252
Tel.: 0 98 31 / 686 - 251
E-Mail: zast@las.bayern.de
www.las.bayern.de/zeugnisanerkennung/

Telefonische Sprechzeiten:
Montag 9.00 - 10.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag 9.00 - 10.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 10.30 Uhr

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Sie haben im Ausland ein Studium absolviert und möchten es anerkennen bzw. bewerten lassen?

Das Informationsportal Anabin ermöglicht es Ihnen, den Studienabschluss einzuordnen und weitere Informationen bezüglich der Gleichwertigkeit zu erhalten.

Für eine Bewertung Ihres Hochschulabschlusses wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn

Tel: 0228 501-664

E-Mail: zabservice@kmk.org
www.kmk.org/zeugnisbewertungen

Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss im Bereich des Handwerks erlangt?

Die Anerkennung bzw. Gleichwertigkeitsfeststellung für die Berufe des Handwerks wird von den Handwerkskammern (HWK) vorgenommen. In München und Oberbayern ist die Handwerkskammer für München und Oberbayern Ihr erster Ansprechpartner:

Handwerkskammer für München und Oberbayern

Max-Joseph-Straße 4

80333 München

Tel.: 089 5119-314 oder -264 oder -353

E-Mail: berufsanerkennung@hwk-muenchen.de

Bitte vereinbaren Sie auch bei der HWK vorab einen Termin.

Sie wohnen und/oder arbeiten nicht in Oberbayern? Der Anerkennungs-Finder des BIBB kann Ihnen dabei helfen, Ihre HWK vor Ort zu ermitteln.

Der Anerkennungs-Finder des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) kann Ihnen weiterhelfen. Dort finden Sie weitere Anerkennungsstellen mit den entsprechenden Kontaktdaten.