Berufliche Anerkennung

Teilweise Gleichwertigkeit

Sie haben von der IHK FOSA einen Bescheid über eine "teilweise Gleichwertigkeit" erhalten? Mit passenden Kursen, Qualifizierungen und Praxiserfahrung können Sie die Unterschiede ausgleichen. Im Rahmen der Nachberatung unterstützen wir Sie auf dem Weg von der teilweisen Gleichwertigkeit zur vollen Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses.