In der Prüfung dürfen die genannten Gesetzestexte benutzt werden. Sind nur „Gesetzestexte“ zugelassen, dürfen alle handelsüblichen Ausgaben, die Sie zur Lösung benötigen, verwendet werden.Handelsüblich heißt, dass jedermann dieses Werk über den Buchhandel erwerben kann. Es können gebundene Ausgaben (z. B. die dtv/Beck-Texte oder andere) oder Loseblattsammlungen (z. B. „Habersack“ oder andere) verwendet werden. Selbst oder durch Dritte zusammengestellte Ausdrucke aus dem Internet oder fotokopierte Gesetzestexte sind nicht erlaubt.