Zweitschrift
Sie haben Ihr Prüfungszeugnis verloren oder es wurde vernichtet? Dann kann Ihnen die IHK eine Zweitschrift ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk 'Zweitschrift'.
Die Kosten betragen: 30 €.
Der so genannte 'Kaufmannsgehilfenbrief' wird seit mehr als 25 Jahren nicht mehr von der IHK ausgestellt. Dieser 'Kaufmannsgehilfenbrief' war der Vorläufer des heutigen 'Prüfungszeugnisses' für alle kaufmännischen Ausbildungsberufe. Bei den technischen Ausbildungsberufen hieß dieser 'Facharbeiterbrief' (heute ebenfalls 'Prüfungszeugnis').