Reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag
mit Ihrer Anmeldung zur Prüfung im Original bei der IHK München ein. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn es sich bei Ihrer Muttersprache NICHT um Deutsch handelt.
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine schriftliche Mitteilung.
Rechtsgrundlage: Ab 02.12.2015 gilt § 14 Abs. 5 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK für München und Oberbayern: „Auf Antrag des Prüflings kann in berechtigten Fällen ein unkommentiertes, zweisprachiges Wörterbuch in gedruckter gebundener Form in der gewählten Fremdsprache in der Prüfung verwendet werden. Dies gilt nicht für Prüfungen, in denen Prüfungsgegenstand eine Fremdsprache ist. Der Antrag nach Satz 1 ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 12) zu stellen.“