Berechtigt als Aussteller ist nur, wer eine schriftliche Zusage der IHK für München und Oberbayern erhält.
Rücktritt: Aussteller können bis zum 17.03.2026 vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ein Teilnahmeentgelt zu zahlen ist. Erfolgt der Rücktritt nach dem 17.03.2026 ist der Veranstalter berechtigt, 100% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung direkt beim Veranstalter per E-Mail an: azubi-riesenrad@muenchen.ihk.de.
Sollten Sie nach der Rücktrittsfrist dennoch nicht teilnehmen können, bitten wir dringend um sehr zeitnahe Mitteilung, damit wir den Platz ggfs. an Unternehmen auf der Warteliste vergeben können.
Bitte planen Sie schon heute für sich und Ihr Eventteam genügend Kolleginnen und Kollegen als mögliche Vertretungen ein, damit wir nicht mit kurzfristigen Komplettstornierungen kurz vor der Veranstaltung rechnen müssen. Somit vermeiden wir gemeinsam einen Leerstand in den Gondeln und auf der Ausstellerfläche. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!