Berechtigt als Aussteller ist nur, wer eine schriftliche Zusage der IHK für München und Oberbayern erhält.
Rücktritt: Aussteller können bis zum 12.04.2024 vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ein Teilnahmeentgelt zu zahlen ist. Erfolgt der Rücktritt nach dem 12.04.2024 ist der Veranstalter berechtigt, 100% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter per E-Mail an: azubi-riesenrad@muenchen.ihk.de.
Sollten Sie nach der Rücktrittsfrist dennoch nicht teilnehmen können, bitten wir dringend um sehr zeitnahe Mitteilung, damit wir den Platz ggfs. an Unternehmen auf der Warteliste vergeben können.