Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat am 26. November 2024 eine Anpassung der Gebühren für die Ausbildung beschlossen. Die Gebühren wurden am 1. Januar 2025 wirksam.
Die Gebühr für die Unternehmen wird in drei Schritten gestellt: zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses für die Ausbildungsbetreuung und -beratung, die Eintragung des Vertrages und die Eignungsfeststellung.
Weitere Gebührenbescheide werden jeweils zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung Teil 1 und zur Abschlussprüfung / Abschlussprüfung Teil 2 zugesandt. Sie beziehen sich auf die Organisation, Durchführung und Auswertung dieser Prüfungen. Damit sind die Gebühren transparent und nachvollziehbar.
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