Zum August 2026 werden mehrere Ausbildungsberufe neugeordnet. Hier finden Sie alle Informationen zu den geplanten Neuordnungen in diesem Jahr. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.

Inhalt

Neuordnung Bauzeichner/-in zukünftig Bautechnischer Konstrukteur / Bautechniche Konstrukteurin

Die neue Ausbildungsordnung für Bautechnischer Konstrukteur / Bautechniche Konstrukteurin tritt ab 01. August 2026 in Kraft.

Die bisherige Ausbildungsordnung für Bauzeichner/-innen stammt aus dem Jahr 2016 und entsprach nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bauwirtschaft.

In den letzten Jahren haben sich die Arbeitsweisen in der Branche grundlegend verändert:

  • Einführung von Building Information Modeling (BIM): Bauprojekte werden heute kooperativ in einem integrierten 3D-Modell geplant.
  • Digitalisierung der Planungsprozesse: Modellbasierte, digitale Arbeitsweisen ersetzen zunehmend klassische 2D-Zeichnungen.
  • Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Baustoffe werden stärker im Hinblick auf Umweltverträglichkeit und Wiederverwendung beurteilt.
  • Sicherheits- und Qualitätsstandards: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Qualitätssicherung sind stärker verankert.
  • Breitere Einsatzfelder: Mit den drei Fachrichtungen wird die Ausbildung praxisnäher und zukunftsfähiger gestaltet.

Damit wird die Ausbildung moderner, zukunftsfähiger und praxisorientierter gestaltet, sodass Auszubildende optimal auf die heutigen und zukünftigen Anforderungen der Bauwirtschaft vorbereitet sind.

Der Beruf umfasst zukünftig die Fachrichtungen:

  • Architektur: Konstruieren und Erstellen von Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Ausführungsplänen, raumbildender Ausbau, Visualisierung und Präsentation.
  • Ingenieurbau: Erstellung von Schal-, Konstruktions- und Bewehrungsplänen, Berücksichtigung standsicherheitsrelevanter Aspekte, Anwendung digitaler Planungsprozesse.
  • Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau: Mitwirkung bei der Konstruktion von Rohrleitungsnetzen, Verkehrswegen und Landschaftsgestaltungsplänen, Erstellen von Lage-, Höhen- und Übersichtsplänen.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Informationsveranstaltung für alle Ausbildungsbetriebe geplant, genauere Informationen erhalten Sie per Post oder in unserem Newsletter (Berufsbildung): Newsletter Berufsbildung IHK München

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.

Neuordnung der Berufe der Bauwirtschaft

Die für 2024 geplante Inkrafttretung hatte sich auf das Jahr 2026 verschoben. Die 19 Berufe wurden gemeinsam geordnet und sind am 06.06.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Bitte beachten Sie, dass die Verordnung erst zum 01. August 2026 in Kraft tritt.

Somit bleibt die Verordnung aus dem Jahr 2004 für alle Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31.07.2026 beginnen, weiterhin gültig.

Alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01. August 2026 fallen unter die neue Verordnung aus dem Jahr 2024.

Folgende Änderungen wurden in die neue Verordnung eingearbeitet:

  • Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt. Auszubildende werden durch die neue Prüfungsform motiviert, auch schon im Prozess der Ausbildung Leistungen zu zeigen, die in die Endnote mit einfließen. Für die Prüferinnen und Prüfer verringert sich der Prüfungsaufwand, weil keine Zwischenprüfung mehr durchgeführt wird.
  • Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der zweijährigen Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.

Die umfassende Revision der Ausbildungsinhalte wurde insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung durchgeführt.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Informationsveranstaltung für alle Ausbildungsbetriebe geplant, genauere Informationen erhalten Sie per Post oder in unserem Newsletter (Berufsbildung): Newsletter Berufsbildung IHK München

Die Verordnung können Sie hier einsehen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.