Neuordnung der Berufe der Bauwirtschaft
Die für 2024 geplante Inkrafttretung hatte sich auf das Jahr 2026 verschoben. Die 19 Berufe wurden gemeinsam geordnet und sind am 06.06.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung erst zum 01. August 2026 in Kraft tritt.
Somit bleibt die Verordnung aus dem Jahr 2004 für alle Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31.07.2026 beginnen, weiterhin gültig.
Alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01. August 2026 fallen unter die neue Verordnung aus dem Jahr 2024.
Folgende Änderungen wurden in die neue Verordnung eingearbeitet:
- Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt. Auszubildende werden durch die neue Prüfungsform motiviert, auch schon im Prozess der Ausbildung Leistungen zu zeigen, die in die Endnote mit einfließen. Für die Prüferinnen und Prüfer verringert sich der Prüfungsaufwand, weil keine Zwischenprüfung mehr durchgeführt wird.
- Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der zweijährigen Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.
Die umfassende Revision der Ausbildungsinhalte wurde insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung durchgeführt.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Informationsveranstaltung für alle Ausbildungsbetriebe geplant, genauere Informationen erhalten Sie per Post oder in unserem Newsletter (Berufsbildung): Newsletter Berufsbildung IHK München
Die Verordnung können Sie hier einsehen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.