Zum August 2026 werden mehrere Ausbildungsberufe neugeordnet. Hier finden Sie alle Informationen zu den geplanten Neuordnungen in diesem Jahr. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.

Inhalt

Neuordnung Bauzeichner/-in zukünftig Bautechnischer Konstrukteur / Bautechniche Konstrukteurin

Die neue Ausbildungsordnung für Bautechnischer Konstrukteur / Bautechniche Konstrukteurin tritt ab 01. August 2026 in Kraft.

Die bisherige Ausbildungsordnung für Bauzeichner/-innen stammt aus dem Jahr 2016 und entsprach nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bauwirtschaft.

In den letzten Jahren haben sich die Arbeitsweisen in der Branche grundlegend verändert:

  • Einführung von Building Information Modeling (BIM): Bauprojekte werden heute kooperativ in einem integrierten 3D-Modell geplant.
  • Digitalisierung der Planungsprozesse: Modellbasierte, digitale Arbeitsweisen ersetzen zunehmend klassische 2D-Zeichnungen.
  • Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Baustoffe werden stärker im Hinblick auf Umweltverträglichkeit und Wiederverwendung beurteilt.
  • Sicherheits- und Qualitätsstandards: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Qualitätssicherung sind stärker verankert.
  • Breitere Einsatzfelder: Mit den drei Fachrichtungen wird die Ausbildung praxisnäher und zukunftsfähiger gestaltet.

Damit wird die Ausbildung moderner, zukunftsfähiger und praxisorientierter gestaltet, sodass Auszubildende optimal auf die heutigen und zukünftigen Anforderungen der Bauwirtschaft vorbereitet sind.

Der Beruf umfasst zukünftig die Fachrichtungen:

  • Architektur: Konstruieren und Erstellen von Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Ausführungsplänen, raumbildender Ausbau, Visualisierung und Präsentation.
  • Ingenieurbau: Erstellung von Schal-, Konstruktions- und Bewehrungsplänen, Berücksichtigung standsicherheitsrelevanter Aspekte, Anwendung digitaler Planungsprozesse.
  • Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau: Mitwirkung bei der Konstruktion von Rohrleitungsnetzen, Verkehrswegen und Landschaftsgestaltungsplänen, Erstellen von Lage-, Höhen- und Übersichtsplänen.

Eine Informationsveranstaltung zur Neuordnung des Berufes fand am 11. Februar 2026 statt. Die Informationen aus der Veranstaltung können Sie im rechten Bereich downloaden.

Weitere Informationen erhalten in unserem Newsletter (Berufsbildung): Newsletter Berufsbildung IHK München

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.

FAQs zur Informationsveranstaltung Bauzeichner / Bauzeichnerin Neuordnung zum bautechnischen Konstrukteur / Konstrukteurin vom 11.02.2026:

Welche Fachrichtungen des neuen Ausbildungsberufs gibt es und wie sind diese gegliedert?

Es gibt drei Fachrichtungen (siehe Ausbildungsordnung § 5):

  • Architektur

  • Ingenieurbau

  • Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau in einem der folgenden Einsatzgebiete:
    1. Tiefbau
    2. Verkehrswegebau
    3. Landschaftsbau

Wie lange sollte der Punkt “Mitwirkung an Baustellenprozessen” (Baustellenpraktikum) vermittelt werden?

Die Dauer ist in der Ausbildungsordnung (siehe § 6 (1) der Verordnung) mit sechs Wochen vorgegeben.

Wie funktioniert die Ausbildung mit einen Kooperationsunternehmen im Verbund?

Für Ausbildungsinhalte, die der Ausbildungsbetrieb selbst nicht abdecken kann, kann ein Kooperationspartner zur Unterstützung herangezogen werden. Bitte benennen Sie die externe Maßnahme mit Inhalt und zeitlichem Rahmen im Ausbildungsvertrag unter § 4 (Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte) und wenden Sie sich bei Fragen zur Abstimmung an den jeweiligen Bildungsberater

Sind diese Kenntnisse zum Bauprozess auch über eine Bauinnung abdeckbar oder muss dies künftig direkt an den Baustellen vermittelt werden?

Sofern die geforderten Ausbildungsinhalte gemäß der sachlichen und zeitlichen Gliederung (Lfd. Nr. 7c) im eigenen Betrieb nicht vermittelt werden können, ist ein Kooperationspartner mit einzubeziehen; dies könnte bei passendem Angebot auch die Bauinnung sein.

In welchem zeitlichen Rahmen muss laut der sachlichen und zeitlichen Gliederung BIM (Building Information Modeling) vermittelt werden?

Gemäß der sachlichen und zeitlichen Gliederung (Lfd. Nr. 4) wird dieser Bereich mit 8 Wochen im Betrieb vermittelt. Die Vermittlung ist ab dem 19. Ausbildungsmonat vorgesehen.

Wie werden die BIM-Anforderungen (Building Information Modeling) für die Ausbildung definiert?

Die BIM-Anforderungen werden in der Umsetzungshilfe des BiBB näher beschrieben: BiBB/Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin. Bitte beachten Sie hierzu die verlinkte Umsetzungshilfe ab Seite 40. In der sachlichen und zeitlichen Gliederung finden Sie den Punkt unter der Lft. Nr. 4.

Gibt es aufgrund der Neuordnung für bestehende Ausbilderqualifikationen seitens der Eignung als Ausbilder Einschränkungen? Kann ein gelernter Bauzeichner*in in Zukunft den Neuberuf Bautechnische Konstrukteur*in ausbilden?

Die Qualifikation eines Bauzeichner*in befähigt weiterhin die Ausbildung für den Bautechnischen Konstrukteur*in – solange die Inhalte gemäß der neuen Verordnung vermittelt werden können.

Wir haben bereits einen Ausbildungsvertrag zum 01.09.2026 bei der IHK eingereicht. Muss ein neuer Ausbildungsvertrag zum “Bautechnischen Konstrukteur*in” erstellt und erneut eingereicht werden?

Ist der Ausbildungsbeginn nach dem 31.07.2026 datiert, werden die bereits eingetragenen Berufsausbildungsverträge seitens der IHK umgeschrieben – Sie müssen keine neuen Verträge erstellen. Alle aktiven Bauzeichner*in Ausbildungsverträge werden nach der alten Ausbildungsordnung zum Bauzeichner*in gehandhabt und müssen nicht geändert werden. Sie erhalten eine neue Eintragungsbestätigung mit neuer Berufsbezeichnung.

Beide Vertragsparteien möchten den Ausbildungsvertrag um 12 Monate verkürzen. Gibt es hierbei mögliche Herausforderungen?

  • Die erste Abschlussprüfung findet erst nach 2,5 Jahren statt. (Winter 2028). Nach dem aktuellen Stand wird es keine Abschlussprüfung für die Sommerprüfung 2028 geben. Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt zur Prüfungsabteilung auf.

  • Die Berufsschulen werden im Ausbildungsjahr 2026/2027 keine 11. Klasse anbieten können.

Was muss beachtet werden, wenn der Ausbildungsvertrag dennoch um 12 Monate verkürzt werden soll?

Soll die Ausbildungsdauer auf 24 Monate verkürzt werden, muss die Ausbildung spätestens zum 31.07.2026 beginnen. Somit findet dann die Ausbildung nach der alten Ausbildungsordnung (Bauzeichner*in) statt.

Gibt es im Vorfeld eine Musterprüfung seitens der Aufgabenersteller (PAL)?

In der Regel veröffentlicht der Aufgabenersteller PAL eine Musterprüfung. Wird diese bereitgestellt, finden Sie eine Verlinkung auf unserer Homepage.

Zählt die Zwischenprüfung als Bestandteil in die Abschlussprüfungsnote ein?

Die Ergebnisse der Zwischenprüfung zählen nicht zur Abschlussprüfung. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist jedoch Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.

In welcher Form wird BIM (Building Information Modeling) bei der Prüfung abgefragt?

  • Fest steht, dass „BIM“ in der schriftlichen Prüfung in einem Fach mit 90 Minuten abgeprüft wird. Genaue Informationen stehen derzeit noch nicht zur Verfügung.

  • Wie sich BIM im Rahmen der praktischen Prüfung auswirkt, wird sehr stark von den einzelnen beantragten Projekten und den Vorgaben bei den Antragsunterlagen abhängen.

  • „BIM“ wird von den Prüfern bewertet werden (schriftlich und eventuell bei den Fachgesprächen je nach Aufgabenstellung).

Welche Varianten der Abschlussprüfung wird es in Zukunft geben?

Variante 1 – betrieblicher Auftrag:
Hierbei wird vom Prüfungsteilnehmer*in in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbetrieb ein reales Projekt (betrieblicher Auftrag) als mögliche Aufgabenstellung bei der IHK eingereicht. Nach erfolgreicher Genehmigung seitens der IHK erfolgt die Ausarbeitung im Betrieb.

Variante 2 – vorgegebene betriebliche Aufgabe (durch die PAL erstellt):
Hier erhält der Prüfungsteilnehmer*in eine vorgegebene Aufgabenstellung. Die Bearbeitung dieser Prüfung findet im Ausbildungsbetrieb statt.

Gibt es einen Rahmen (Entscheidungshilfe), der die Ausführung des betrieblichen Auftrags näher definiert?

Ja, es werden Rahmenbedingungen vorgegeben- diese stehen aktuell noch nicht fest. Im Regelfall gibt es hierzu zentrale Vorgaben mit den Mindestvorgaben bzw. den Mindestschwierigkeitsgrad, den diese Aufgabe erfüllen muss. Sie werden nach Festsetzung über die Homepage der IHK München veröffentlicht.
Die Terminübersichten mit den Antrags- und Durchführungszeiträumen sind zu den jeweiligen Prüfungsterminen bei uns auf der Internetseite veröffentlicht.

Der Ausbildungsbetrieb und Auszubildender entscheiden sich für das Prüfungsmodell nach der Variante 1 – Wie genau funktioniert die Einreichung eines realen Projektes (betrieblicher Auftrag)?

Nach der Entscheidung durch den Betrieb/Auszubildenden, dass der betriebliche Auftrag als Variante gewählt wird, erhält der Prüfungsteilnehmer*in die Zugangsdaten für ein Prüfungsportal.
Im Anschluss füllt der Prüfungsteilnehmer*in die im Portal geforderten Informationen aus bzw. kann auch notwendige begleitende Unterlagen des Projekts hochladen.
Der Prüfungsausschuss überprüft das Projekt und erteilt die Genehmigung bzw. lehnt bei „Nichteignung“ dieses ab. In diesem Fall muss das Projekt mit Inhalten ergänzt oder ein anderes, neues Projekt beantragt werden.
WICHTIG: Mit der Bearbeitung des Projekts durch den Auszubildenden darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erteilt wurde.

Wie wird die praktische Abschlussprüfung (Variante 1) im Ausbildungsbetrieb durchgeführt? 

Das genehmigte reale Projekt wird im Ausbildungsbetrieb bearbeitet. Hierbei ist ein zeitlicher Rahmen von 40 Stunden vorgesehen (in der Regel eine Ausbildungswoche – mit täglich 8 Stunden). In diesem zeitlichen Rahmen muss der Auszubildende die Durchführung des Projektes, die Erstellung der Dokumentation und die Erstellung einer Präsentation erarbeiten.

Welchen zeitlichen Rahmen hat das anschließende Fachgespräch bei der Abschlussprüfung Variante 1 und mit welcher Gewichtung werden die einzelnen Prüfungsteile bewertet?

  • 10 Minuten Präsentation vor dem Prüfungsausschuss der IHK
    20 Minuten auftragsbezogenes Fachgespräch

  • Bewertung:

  • Dokumentation (10 %)

  • Präsentation (20 %)

  • Fachgespräch (70 %)
    Diese Summe ergibt die „praktische Note“

Welche Gewichtung haben die unterschiedlichen Prüfungsteile in der Abschlussprüfung?

Für alle drei Fachrichtungen gilt folgende Gewichtung (§ 18 der Ausbildungsordnung):

  • Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung mit 50 % (praktische Prüfung - Variante 1 oder 2)

  • Anwenden des digitalen Informationsmodells mit 15 %

  • - Architektur/Ingenieurbau
    Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile mit 25 % oder
    - Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
    Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursystem mit 25 %

  • Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 %

Die neuen Inhalte der Verordnung setzen auch eine angepasste Expertise der IHK-Prüfer*innen voraus. Werden die IHK Prüfer*innen speziell geschult?

Ja, die Prüfer werden geschult – genaue Termine hierzu werden gerade geplant und zeitnah über unsere Homepage bekanntgegeben.

Ich möchte mich aktiv als Prüfer*in bei der IHK melden, um meine Fachexpertise einbringen zu können - was muss hierbei beachtet werden?

Der/Die Prüfer*in muss persönlich und fachlich geeignet sein. Bitte nehmen Sie mit dem Prüfungskoordinator der IHK Kontakt auf. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Link: Werden Sie IHK-Prüfer/-in IHK München

Neuordnung der Berufe der Bauwirtschaft

Die für 2024 geplante Inkrafttretung hatte sich auf das Jahr 2026 verschoben. Die 19 Berufe wurden gemeinsam geordnet und sind am 06.06.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Bitte beachten Sie, dass die Verordnung erst zum 01. August 2026 in Kraft tritt.

Somit bleibt die Verordnung aus dem Jahr 2004 für alle Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31.07.2026 beginnen, weiterhin gültig.

Alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01. August 2026 fallen unter die neue Verordnung aus dem Jahr 2024.

Folgende Änderungen wurden in die neue Verordnung eingearbeitet:

  • Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt. Auszubildende werden durch die neue Prüfungsform motiviert, auch schon im Prozess der Ausbildung Leistungen zu zeigen, die in die Endnote mit einfließen. Für die Prüferinnen und Prüfer verringert sich der Prüfungsaufwand, weil keine Zwischenprüfung mehr durchgeführt wird.
  • Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der zweijährigen Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.

Die umfassende Revision der Ausbildungsinhalte wurde insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung durchgeführt.

Eine Informationsveranstaltung zur Neuordnung der Bauwirtschaft fand am 5. März 2026 statt.

Eine Präsentation zur Informationsveranstaltung können Sie hier downloaden .

Die Verordnung können Sie hier einsehen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.

Neuordnung Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik

Die Modernisierung der Ausbildungsordnung ist erforderlich, da die seit 2000 bestehende Ausbildungsordnung nicht mehr in allen Punkten zeitgemäß ist.

Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche haben sich verändert bzw. weiterentwickelt und insbesondere neue Technologien haben dazu geführt, dass der Beruf sich in Richtung Produktionsprozesse und Prozesssteuerung entwickelt hat. Dies bedeutet, dass in der beruflichen Praxis der Prozess der Steuerung der Glasherstellung, die Analyse von Störungen und Produktfehlern und die Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen im Mittelpunkt stehen. In der Produktion ist des Weiteren die Unterscheidung nach Flachglas und Hohlglas maßgeblich und daher eine Differenzierung des Berufs über diese Einsatzgebiete erforderlich.

Die Verordnung tritt zum 01. August 2026 in Kraft tritt.

Die Verordnung können Sie hier einsehen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.