Neuordnung Industriekaufmann/-frau
Um den veränderten Anforderungen der beruflichen Praxis gerecht zu werden, wird das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Industriekaufleute neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst.
Seit der letzten grundlegenden Neuordnung aus dem Jahr 2002 hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die sich zunehmend auf das Berufsbild der Industriekaufleute auswirken. Zwar sind die Tätigkeiten der Industriekaufleute bereits seit Jahrzehnten digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung weiter an Dynamik und verändert die Geschäftsprozesse sowie Arbeitsformen grundlegend. Dies erfordert eine Erweiterung bzw. Überarbeitung des Spektrums der beruflichen Handlungsfähigkeit, wie zum Beispiel beim Umgang mit großen Datenmengen, dem Datenschutz und der Datensicherheit.
Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Initiative der Sozialparteien das BIBB mit der Entwicklung einer neuen Ausbildungsordnung beauftragt. Unter anderem soll die neue Ausbildungsordnung kompetenzorientiert gestaltet werden. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt. Hierbei wurden auch die Zuordnung der Berufsbildpositionen zu den berufsprofilgebenden bzw. den integrativen Berufsbildpositionen sowie evtl. bestehender Anpassungsbedarf aufgrund der neuen Standardberufsbildpositionen geprüft.
Auch die Prüfungsregelungen werden aktualisiert. Neben der inhaltlichen Erneuerung ist auch die Einführung einer „gestreckten Abschlussprüfung“ vorgesehen. Die Möglichkeiten werden im Verfahren geprüft. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht. Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die bisherige Zwischenprüfung und wird zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.
Die Verordnung wurde am 12.03.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum
1.August 2024 in Kraft.
Die neue Verordnung können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.
Informationen und Unterlagen zu den Veranstaltungen zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Industriekaufmann/-frau finden Sie auf der rechten Seite
zum Download
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Die ausbildungsbegleitende Broschüre "Ausbildung gestalten" des Bundesinstitus für berufliche Bildung können Sie hier downloaden.