Pressemeldung vom 24.10.2025

Neues Ladenschlussgesetz: IHK fordert zügige Umsetzung in München

Mehr Einkaufsnächte, mehr Sonntagsöffnungen sowie Erleichterungen für Souvenirverkäufer – all das verspricht das neue bayerische Ladenschlussgesetz, das seit 1. August 2025 gilt. Die Münchner Einzelhändler warten aber immer noch auf viele der Verbesserungen, weil die Landeshauptstadt München dazu erst eine neue Verordnung erlassen muss.

Nach dem heutigen Austausch beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) mit Verbänden und Gewerkschaften bekräftigt die IHK München: „Die Stadt München muss die neuen gesetzlichen Möglichkeiten schnellstmöglich in vollem Umfang umsetzen und die entsprechende Verordnung zügig erlassen. Statt Aufbruchstimmung und Experimentierfreude spüren die Händler bislang eine Abwartehaltung und Widerstände. Dabei steht das Weihnachtsgeschäft vor der Tür“, sagt Kathrin Lehmann, stellvertretende Vorsitzende des IHK-Regionalausschusses Landeshauptstadt München.

„Wir haben lange für diese maßvollen Lockerungen gekämpft, um München für Einheimische und Gäste noch attraktiver zu machen und die Innenstadt, Kulturwirtschaft und Gastronomie nach der Coronakrise wieder zu beleben. Es wäre ein schlimmes Zeichen, wenn ausgerechnet die Landeshauptstadt als Bayerns Einkaufs- und Tourismusmagnet nur halbe Sachen macht und die Einzelhändler nicht im vollen, gesetzlich möglichen Umfang unterstützt“, so Lehmann weiter.

Die zentralen IHK-Forderungen sind, die maximale Zahl von acht kommunalen Einkaufsnächten pro Jahr an Werktagen bis 24 Uhr im gesamten Münchner Stadtgebiet zu ermöglichen sowie die gesamte Stadtfläche im Sinne des Ladenschlussgesetzes zum Tourismusgebiet zu erklären, damit alle Verkäufer von touristischem Bedarf an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen dürfen.

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