Die IHK für München und Oberbayern hat ein Social Media-Angebot eingerichtet, um bestimmte Zielgruppen besser zu erreichen, für die im Sinn ihres gesetzlichen Auftrags ein Informationsauftrag besteht.
Die Industrie- und Handelskammern haben gemäß des § 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) die Aufgaben
1. das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirks, einschließlich der Gesamtverantwortung der gewerblichen Wirtschaft, die auch Ziele einer nachhaltigen Entwicklung umfassen kann, auf regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene wahrzunehmen,
2. für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirks zu wirken,
3. für die Wahrung von Anstand und Sitte der ehrbaren Kaufleute, einschließlich deren sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung, zu wirken
und dabei stets die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.
Das Angebot ist erforderlich, weil immer mehr Menschen soziale Medien als primäre beziehungsweise einzige Informationsquelle nutzen. Ohne soziale Medien würde die IHK einen Teil ihrer Zielgruppen nur schwer oder gar nicht erreichen.
Über diese Social Media-Kanäle will die IHK auch einen allgemeinen Einblick in ihre Leistungen bieten und auf bestimmte Serviceangebote hinweisen. Dies dient der Information unserer Zielgruppen, insbesondere Mitgliedsunternehmen und Ehrenamt, Azubis unserer Mitgliedsbetriebe, Kooperationspartnern, Politik, Institutionen und unseren Mitarbeitenden. Konkrete Verwaltungsleistungen sind nicht Teil des Angebotes.
Das Social Media-Angebot stellt eine Ergänzung beziehungsweise einen Ausschnitt des Internetangebots dar. Dieses Angebot unterstützt den Internetauftritt und die Öffentlichkeitsarbeit der IHK für München und Oberbayern. Zudem könnte im Fall von technischen Störungen des allgemeinen IHK-Online-Angebots der Informationsfluss der IHK über die Social Media-Auftritte aufrechterhalten werden.
Die über die sozialen Medien verbreiteten Informationen zum Inhalt der IHK-Arbeit finden sich in der Regel auch auf der Internetseite oder dem Online-Magazin der IHK. Hierfür ist keine Registrierung erforderlich. Ein Nachteil ist daher nicht gegeben, auch wenn das Social Media-Angebot nicht genutzt wird. Rechtspflichten zur Bekanntgabe setzt die IHK für München und Oberbayern über eine Veröffentlichung im nach IHK-Satzung vorgeschriebenen amtlichen Publikationsorganen um (§ 17 IHK-Satzung,
§ 24 Abs.1 Satz 1 Wahlordnung).
Der Social Media-Auftritt kann als Kommunikationsplattform beziehungsweise zur unmittelbaren Kontaktaufnahme mit der IHK genutzt werden. Die Kommunikation und Beratung erfolgt aber mehrheitlich über die herkömmlichen Wege, wie persönliche Gespräche, Telefon und E-Mail sowie digital über IHK-Websites und IHK-Plattformen wie das Service-Portal Meine IHK erfolgen.