Der europäische Transitverkehr entlang der Nord-Süd Route über den Brenner sowie der A10 Tauern stehen unter Druck. Grenzkontrollen, Blockabfertigung, Fahrverbote, Baustellen und Kapazitätsgrenzen machen den Gütertransport unberechenbar.

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Brennerautobahn: Fahrkalender 2025

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Fahrkalender 2025 mit allen Maßnahmen und Einschränkungen

Die ASFINAG hat zusammen mit dem Land Tirol und dem Ministerium einen Fahrkalender (Lkw-Fahrverbote bis hin zu Verkehrsführungen) entwickelt, um Frächtern, Touristikern, Busunternehmen und alle Verkehrsteilnehmenden eine optimale Planung für die Fahrten über die Brennerautobahn zu ermöglichen.

Luegbrücke Fahrverbotskalender 2025 Pdf-Download

Starke Behinderungen am Brenner (A 13) wegen der Renovierung der Luegbrücke seit 2025

Zeitplan der Bauarbeiten der Luegbrücke an der Brennerautobahn

Zeitplan der Arbeiten an der Luegbrücke

Um was geht es?

  • Die Brennerautobahn wird immer stärker belastet, gleichzeitig stimmt die Infrastruktur nicht mehr. So stammt etwa die Dimensionierung der statischen Belastung von Brückenbauwerten auf der Autobahn über den Brenner aus den 1950er Jahren.
  • Eine grundlegende Erneuerung der gesamten Verkehrsinfrastruktur ist unumgänglich, so die die österrreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG).
  • Die größte Herausforderung besteht darin, gleichzeitig zu Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen den Transitverkehr am Laufen zu halfen.
  • Sperrungen oder Reduzierung der Fahrspuren sind unumgänglich.
  • Gleichzeitig wird in Deutschland, Österreich und Italien an der Schienen- und Straßeninfrastruktur, teilweise auch an anderen Alpenübergängen gearbeitet. Der Brennerbasistunnel wird erst im Jahre 2032 zur Verfügung stehen.

Was ist an der Luegbrücke geplant?

  • Österreich wird in den Jahren 2025 bis 2027 die Luegbrücke neu bauen.
  • In dieser Zeit wird der Verkehr in der Regel einspurig über die Brücke geleitet.
  • Nur an verkehrsreichen Tagen sollen zwei Spuren in Richtung Süden oder Norden geöffnet werden.
  • An 15 Tagen gilt ein generelles Lkw2-Fahrverbot, damit der private Reiseverkehr rollen kann.
  • Eine genaue Vorstellung des Projekts durch die ASFINAG, finden Sie auf dem Youtube Kanal der Wirtschaftskammer Tirol hier.

Wie sieht es konkret aus?

  • Am 1. Januar 2025 wird der Verkehr in der Regel einspurig über die Luegbrücke geführt.
  • An 180 besonders verkehrsreichen Tagen wird es eine temporäre Zweispurigkeit geben. Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen müssen dabei die linke Fahrspur benutzen.
  • Richtung Süden sind im Jahr 2025 34 Fahrverbotstage für Fahrzeuge mit mehr 7,5 Tonnen vorgesehen
  • Richtung Norden sind es 20 Fahrverbotstage.
  • Eine automatische Waage in der Fahrbahn sorgt dafür, dass Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen rechtzeitig auf die richtige Spur geleitet.
  • Zusätzliche Schranken sollen verhindern, dass der Verkehr über Nebenstrecken ausweicht.
  • Grundsätzlich wird es auf der Luegbrücke Geschwindigkeitskontrollen geben.
  • An verkehrsreichen Tagen wird das Angebot der Rollenden Landstraße (ROLA) ausgeweitet.

Wo gibt es aktuelle Informationen?

Die Verkehrsauskunft Österreich bietet ein Lkw-Routing-Tool an, das Optionen für die Italienverkehre über den Brenner aufzeigt. Das Tool bekommt neben den landeseigenen Daten die Verkehrsdaten der Autobahnen und Fernstraßen aus den Nachbarregionen Bayern, Schweiz und Südtirol in Echtzeit eingespielt. Es enthält sämtliche relevanten Daten für den Schwerverkehr mit Lastkraftwagen, beispielsweise Durchfahrtshöhen. Neben den Straßendaten wird das Fahrplanangebot der RoLa – Rollenden Landstraße ab Wörgl hinterlegt. Das Lkw-Routing-Tool steht kostenfrei zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Update zur Lkw-Kontrollstelle Fahrtrichtung Brenner Nord

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Luegbrücke grundsätzlich nur noch einspurig befahrbar. Ausweichverkehre auf das nachgeordnete Straßennetz sind zu vermeiden. Aus diesem Grund ist die Lkw-Kontrollstelle in Richtung Norden bei Brenner-Nord grundsätzlich geschlossen. Navigationsgeräte zeigen jedoch teilweise an, dass Lkw über die Kontrollstelle fahren müssten. Diese Information ist nicht korrekt.

Ausnahme: Lkw welche die Rollenden Landstraße (RoLa) zum Ziel haben, können über die Lkw-Kontrollstelle und damit auf das nachgeordnete Straßennetz fahren. Für alle anderen Lkw gilt, dass sie weiter auf der A13 Brennerautobahn fahren müssen.

Dringend zu beachten ist auch, dass alle Lkw noch vor der Überfahrt über die Luegbrücke auf die linke Fahrspur wechseln. Daher empfiehlt die ASFINAG allen Lkw-Fahrern/-innen, diesen Fahrspurwechsel gleich nach dem Grenztunnel Brenner in Richtung Norden vorzunehmen.

Aktuelle Fahrverbote der Provinz Bozen für die A22

Im Zeitraum vom 6. Oktober 2025 bis 17. Oktober 2025 ist von Montag bis Donnerstag
von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetages der Verkehr auf der Autobahn A22 Richtung Norden, von Sterzing bis zur Brennergrenze, für alle Fahrzeuge, die dem Transport von Gütern über 3,5 Tonnen dienen, verboten.

Lastkraftwagen mit einem einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t,
welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots bereits auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, können auf dem Parkplatz der SA.DO.BRE in Sterzing oder auf anderen von der „Brennerautobahn AG“ in Übereinstimmung mit der örtlichen Verkehrspolizei zur Verfügung gestellten Parkplätzen sowie auf den anderen
ausgewiesenen Parkplätzen anhalten.

Die Verkehrspolizeisektion Bozen ist mit der Koordinierung der technischen und operativen Aspekte betraut und ist befugt.

Das sektorale Fahrverbot in Tirol

Was ist das sektorale Fahrverbot?

Das sektorale Fahrverbot gilt auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn ab dem Straßenkilometer 6,35 (Gemeindegebiet von Langkampfen) bis zum Straßenkilometer 72,00 (Gemeindegebiet von Ampass) in beiden Fahrtrichtungen.

Wer ist betroffen?

Das sektorale Fahrverbot gilt für den Transport von Gütern mit folgenden Kraftfahrzeugen:

  • Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
  • Lkw mit Anhänger, bei dem das zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

Welche Güter dürfen nicht transportiert werden?

Der Transport folgender Güter mit Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t ist verboten:

  • Abfälle (laut Europäischem Abfallverzeichnis)
  • Steine, Erden sowie Aushub
  • Rundholz und Kork
  • Kraftfahrzeuge (Mopeds, Motorräder, Quads, Pkw, Kleinbusse, Lkw bis 3,5 t)
  • Nichteisen- und Eisenerze
  • Stahl, außer Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen
  • Marmor und Travertin
  • keramische Fliesen
  • Papier und Pappe
  • flüssige Mineralölerzeugnisse
  • Zement, Kalk und gebrannter Gips
  • Rohre und Hohlprofile
  • Getreide

Welche Ausnahmen vom sektoralen Fahrverbot gibt es?

  • Lkw der Abgasklasse Euro VI: Sofern diese durch eine Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges nach der IG-L – Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung oder durch ein im Kraftfahrzeug mitgeführtes Dokument nachgewiesen ist. Dieser Nachweis muss auf jeden Fall durch eine Kennzeichnung nach der IG-L – Abgasklassenkennzeichnungsverordnung erfolgen. Mehr Infos dazu hier .
  • Ziel- und Quellverkehr: Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die in einer festgelegten Kernzone be- oder entladen werden (Quelle oder Ziel in der Kernzone) sowie für Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die in einer erweiterten Zone be- und entladen werden (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone).

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Das Nachtfahrverbot in Tirol

Auf der A12 Inntal Autobahn ist während der Nachtstunden das Fahren mit bestimmten Schwerfahrzeugen verboten.

Wo gilt das Nachtfahrverbot?

Auf der A12 Inntal Autobahn ist während der Nachtstunden das Fahren mit bestimmten Schwerfahrzeugen verboten. Das Nachtfahrverbot gilt auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 (Gemeindegebiet von Langkampfen) und Straßenkilometer 90,00 (Gemeindegebiet von Zirl) in beiden Fahrtrichtungen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

  • Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 7,5 t
  • Lastkraftwagen mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe des zulässigen Gesamtgewichts beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

Wann gilt das Nachtfahrverbot?

Das Fahrverbot gilt während folgender Zeiten

  • 1. Mai bis 31. Oktober: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr
  • 1. November bis 30. April: 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr.

Welche Ausnahmen gibt es vom Nachtfahrverbot?

Die IG-L-Nachtfahrverbots-Verordnung sieht folgende Ausnahmen vor:

  • Ausnahme für Fahrten mit Kraftfahrzeugen der Euroklasse VI (NOx-Emission nicht mehr als 0,4 g/kWh),und
    • zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der festgelegten Kernzone auf- oder abgeladen wird (Quelle oder Ziel in der Kernzone);
    • oder zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der festgelegten erweiterten Zone auf- und auch wieder abgeladen wird (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone)
    • oder bei denen lediglich der Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 72,00 im Gemeindegebiet von Ampass und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl zum Zweck des Gütertransports befahren wird.

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Das Euroklassenfahrverbot in Tirol

Worum handelt es sich bei dem Euroklassenfahrverbot?

Die Euroklassenfahrverbote gelten auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl, und zwar in beiden Fahrtrichtungen.

Wen betrifft das Euroklassenfahrverbot?

Fahrten mit

  • Sattelkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t sowie
  • mit Lastkraftwagen mit Anhänger und
  • selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt,

sind nur zulässig für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen der Euroklasse VI.

Weitere informationen erhalten Sie auf der Website des Landes Tirol.

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Der "Lufthunderter" in Tirol

Das Land Tirol hat auf Teilstücken des Tiroler Autobahnnetzes für Pkw eine permanente Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h angewiesen.
Die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt auf einem ca. 90 km langen Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze Deutschland und der westlichen Gemeindegrenze von Zirl, ebenso auf einem ca. 13 km langen Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Imst und Zams sowie auf einem ca. 12 km langen Abschnitt der A13 Brenner Autobahn zwischen Innsbruck und Schönberg im Stubaital und zwar jeweils in beiden Fahrtrichtungen. Hier finden Sie den Text der Rechtsvorschrift.

Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbegrenzungen für Elektroautos

Mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes‑Luft (IG‑L) wurde eine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie geschaffen.

Voraussetzung ist

  • ein Autokennzeichen, welches das Fahrzeug als E-Auto kennzeichnet (E-Kennzeichen)
    • Achtung: Die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Inntalautobahn von 22 bis 5 Uhr muss auch von E-Autos eingehalten werden.
  • dass die Ausnahmegenehmigung an der entsprechenden Autobahn angekündigt wird.

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Inntalautobahn: Wann findet die Lkw-Blockabfertigung statt?

An den aufgelisteten Tagen werden auf der A12 Inntalautobahn bei Kufstein-Nord pro Stunde nur etwa 300 LKW von Deutschland kommend unterwegs sein dürfen. LKW-Fahrer müssen sich auf Stau und lange Wartezeiten einstellen.

A10 Tauernautobahn

Eine weitere wichtige Verbindung über die Alpen ist die A10 Tauernautobahn. Durch das steigende Verkehrsaufkommen bilden sich regelmäßig lange Staus. Ausweichverkehr belastet zudem stark die Anwohner und Gemeinden entlang der Autobahn. Zunehmend ergreift das Land Salzburg Maßnahmen, um den Verkehrsfluss zu regulieren.

Derzeit gelten nur die allgemeinen Fahrverbote der Republik Österreich für die A10.

Fahrverbotskalender Bozen 2025

Auch die Provinz Bozen hat Fahrverbote für Lastkraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen beschlossen.

Im gesamten Gebiet der Provinz Bozen gilt an den Sonn- und Feiertagen sowie an anderen für den Straßenverkehr besonders kritischen Tagen im Jahr 2025 ein Fahrverbot. auf sog. Freilandstraßen (Straßen außerhalb von Ortsgebieten undabhängig von der definition Landstraße oder Bundesstraße) und der Brennerautobahn.

Das Land Tirol bietet jedoch die Möglichkeit, Fahrten generell freizustellen, bzw. eine Aussnahmegenehmigung für die Fahrt während der Verbotszeit zu beantragen.

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Informationen zur Winterreifenpflicht in Österreich für LKW und Busse

Ab dem 1. November 2025 gilt für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen sowie für Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen eine generelle Winterreifenpflicht, unabhängig von Witterungsverhältnissen. Zusätzlich besteht eine Pflicht zum Mitführen von Schneeketten.

Winterreifenpflicht

Die Winterreifenpflicht gilt im Zeitraum

  • 1. November bis 15. April für Fahrzeugklassen N2 und N3 LKW
  • 1. November bis 15. März für Fahrzeugklassen M2 und M3 Busse

Dabei müssen zumindest an den Räder einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sein. Verfügt die Antriebsachse über Zwillingsreifen, so sind vier Winterreifen zu montieren. Winterreifen müssen eine besondere Kennzeichnung aufweisen (M&S, M+S, MS, M.S., M/S,M-S) und über eine Mindestprofiltiefe von 5 mm (Radialreifen) bzw. 6 mm (Diagonalreifen) verfügen.

Hinweise zur Pflicht zum Mitführen von Schneeketten

Fahrer der Fahrzeugklassen N2, N3, sowie M2 und M3 haben von jeweils 1. November bis 15. April geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen. Dies gilt auch dann, wenn die Antriebsachse Zwillingsreifen hat. Obwohl bei Omnibussen die Winterreifenpflicht mit 15. März endet, müssen Schneeketten weiterhin bis zum 15. April mitgeführt werden.