Der europäische Transitverkehr entlang der Nord-Süd Route über den Brenner sowie der A10 Tauern stehen unter Druck. Grenzkontrollen, Blockabfertigung, Fahrverbote, Baustellen und Kapazitätsgrenzen machen den Gütertransport unberechenbar.

Inhalt

Brennerautobahn: Fahrkalender 2026

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Fahrkalender 2026 mit allen Maßnahmen und Einschränkungen

Nach einem erfolgreichen ersten Jahr mit innovativer Verkehrsführung auf der Luegbrücke veröffentlicht die ASFINAG den Fahrkalender für 2026. Gemeinsam mit Partnern, dem Ministerium und den zuständigen Verkehrsbehörden wurde dieser Plan entwickelt, um eine bestmögliche Planung der Fahrten über die Brennerautobahn zu gewährleisten.

Luegbrücke Fahrverbotskalender 2026 Pdf-Download

Starke Behinderungen am Brenner (A 13) wegen der Renovierung der Luegbrücke seit 2025

Zeitplan der Bauarbeiten der Luegbrücke an der Brennerautobahn

Zeitplan der Arbeiten an der Luegbrücke

Um was geht es?

  • Die Brennerautobahn wird immer stärker belastet, gleichzeitig stimmt die Infrastruktur nicht mehr. So stammt etwa die Dimensionierung der statischen Belastung von Brückenbauwerten auf der Autobahn über den Brenner aus den 1950er Jahren.
  • Eine grundlegende Erneuerung der gesamten Verkehrsinfrastruktur ist unumgänglich, so die die österrreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG).
  • Die größte Herausforderung besteht darin, gleichzeitig zu Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen den Transitverkehr am Laufen zu halfen.
  • Sperrungen oder Reduzierung der Fahrspuren sind unumgänglich.
  • Gleichzeitig wird in Deutschland, Österreich und Italien an der Schienen- und Straßeninfrastruktur, teilweise auch an anderen Alpenübergängen gearbeitet. Der Brennerbasistunnel wird erst im Jahre 2032 zur Verfügung stehen.

Was ist an der Luegbrücke geplant?

  • Österreich wird in den Jahren 2025 bis 2027 die Luegbrücke neu bauen.
  • In dieser Zeit wird der Verkehr in der Regel einspurig über die Brücke geleitet.
  • Nur an verkehrsreichen Tagen sollen zwei Spuren in Richtung Süden oder Norden geöffnet werden.
  • An 15 Tagen gilt ein generelles Lkw2-Fahrverbot, damit der private Reiseverkehr rollen kann.
  • Eine genaue Vorstellung des Projekts durch die ASFINAG, finden Sie auf dem Youtube Kanal der Wirtschaftskammer Tirol hier.

Wie sieht es konkret aus?

  • Am 1. Januar 2025 wird der Verkehr in der Regel einspurig über die Luegbrücke geführt.
  • An 180 besonders verkehrsreichen Tagen wird es eine temporäre Zweispurigkeit geben. Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen müssen dabei die linke Fahrspur benutzen.
  • Richtung Süden sind im Jahr 2025 34 Fahrverbotstage für Fahrzeuge mit mehr 7,5 Tonnen vorgesehen
  • Richtung Norden sind es 20 Fahrverbotstage.
  • Eine automatische Waage in der Fahrbahn sorgt dafür, dass Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen rechtzeitig auf die richtige Spur geleitet.
  • Zusätzliche Schranken sollen verhindern, dass der Verkehr über Nebenstrecken ausweicht.
  • Grundsätzlich wird es auf der Luegbrücke Geschwindigkeitskontrollen geben.
  • An verkehrsreichen Tagen wird das Angebot der Rollenden Landstraße (ROLA) ausgeweitet.

Wo gibt es aktuelle Informationen?

Die Verkehrsauskunft Österreich bietet ein Lkw-Routing-Tool an, das Optionen für die Italienverkehre über den Brenner aufzeigt. Das Tool bekommt neben den landeseigenen Daten die Verkehrsdaten der Autobahnen und Fernstraßen aus den Nachbarregionen Bayern, Schweiz und Südtirol in Echtzeit eingespielt. Es enthält sämtliche relevanten Daten für den Schwerverkehr mit Lastkraftwagen, beispielsweise Durchfahrtshöhen. Neben den Straßendaten wird das Fahrplanangebot der RoLa – Rollenden Landstraße ab Wörgl hinterlegt. Das Lkw-Routing-Tool steht kostenfrei zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Fahrverbote an verkehrsreichen Tagen 2026 Luegbrücke

Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat für die Autobahnen A12 Inntalautobahn, A13 Brennerautobahn und A14 Rheintal/Walgau-Autobahn im Zuge der Erneuerung der Luegbrücke an besonders verkehrsreichen Tagen auch für das Jahr 2026 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge bekannt gegeben.

Das Fahrverbot gilt für Fahrten mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

Dabei muss das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Anschlussstelle Nößlach bis
Anschlussstelle Brenner Nord der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze der A 13 Brenner Autobahn erreicht werden.

Das Fahrverbot gilt ab dem 10 Januar 2026 bis einschl. 14 März 2026 am Samstag
28. März 2026, sowie an allen Samstagen vom 23. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juni 2026 und an allen Samstagen vom 27. Juni 2026 bis einschließlich 26. September 2026 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr.

Zudem Besteht das das Fahrverbot noch am Donnerstag 2. April 2026, am Mittwoch 13. Mai 2026, am Freitag 22. Mai 2026, am Mittwoch 3. Juni 2026 sowie am Freitag 2. Oktober 2026 jeweils in der Zeit von 7 bis 22 Uhr.

Das Fahrverbot gilt zudem noch für wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Anschlussstelle Brenner Nord bis Anschlussstelle Nößlach in Fahrtrichtung Innsbruck erreicht werden soll.

An allen Samstagen vom 10. Januar 2026 bis einschließlich 14. März 2026 sowie an allen
Samstagen vom 4. Juli 2026 bis einschließlich 29. August 2026 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr und am Freitag 10. April 2026 in der Zeit von 7 bis 22 Uhr.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Section Control A 13 Luegbrücke 2025 (A 13 Brenner Autobahn)

Auf der Wegstrecke zwischen Kilometer 30,25 und 32,75 wird auf beiden Fahrspuren die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mittels der sogenannten Section Control überwacht.

Bei der Section Control handelt es sich um ein Messverfahren, bei dem die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs über eine festgelegte Strecke ermittelt wird. Dadurch können Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit zuverlässig festgestellt werden.

Update zur Lkw-Kontrollstelle Fahrtrichtung Brenner Nord

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Luegbrücke grundsätzlich nur noch einspurig befahrbar. Ausweichverkehre auf das nachgeordnete Straßennetz sind zu vermeiden. Aus diesem Grund ist die Lkw-Kontrollstelle in Richtung Norden bei Brenner-Nord grundsätzlich geschlossen. Navigationsgeräte zeigen jedoch teilweise an, dass Lkw über die Kontrollstelle fahren müssten. Diese Information ist nicht korrekt.

Ausnahme: Lkw welche die Rollenden Landstraße (RoLa) zum Ziel haben, können über die Lkw-Kontrollstelle und damit auf das nachgeordnete Straßennetz fahren. Für alle anderen Lkw gilt, dass sie weiter auf der A13 Brennerautobahn fahren müssen.

Dringend zu beachten ist auch, dass alle Lkw noch vor der Überfahrt über die Luegbrücke auf die linke Fahrspur wechseln. Daher empfiehlt die ASFINAG allen Lkw-Fahrern/-innen, diesen Fahrspurwechsel gleich nach dem Grenztunnel Brenner in Richtung Norden vorzunehmen.

Aktuelle Fahrverbote der Provinz Bozen für die A22

Im Zeitraum vom 6. Oktober 2025 bis 17. Oktober 2025 ist von Montag bis Donnerstag
von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetages der Verkehr auf der Autobahn A22 Richtung Norden, von Sterzing bis zur Brennergrenze, für alle Fahrzeuge, die dem Transport von Gütern über 3,5 Tonnen dienen, verboten.

Lastkraftwagen mit einem einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t,
welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots bereits auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, können auf dem Parkplatz der SA.DO.BRE in Sterzing oder auf anderen von der „Brennerautobahn AG“ in Übereinstimmung mit der örtlichen Verkehrspolizei zur Verfügung gestellten Parkplätzen sowie auf den anderen
ausgewiesenen Parkplätzen anhalten.

Die Verkehrspolizeisektion Bozen ist mit der Koordinierung der technischen und operativen Aspekte betraut und ist befugt.

Das sektorale Fahrverbot in Tirol

Was ist das sektorale Fahrverbot?

Das sektorale Fahrverbot gilt auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn ab dem Straßenkilometer 6,35 (Gemeindegebiet von Langkampfen) bis zum Straßenkilometer 72,00 (Gemeindegebiet von Ampass) in beiden Fahrtrichtungen.

Wer ist betroffen?

Das sektorale Fahrverbot gilt für den Transport von Gütern mit folgenden Kraftfahrzeugen:

  • Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
  • Lkw mit Anhänger, bei dem das zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

Welche Güter dürfen nicht transportiert werden?

Der Transport folgender Güter mit Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t ist verboten:

  • Abfälle (laut Europäischem Abfallverzeichnis)
  • Steine, Erden sowie Aushub
  • Rundholz und Kork
  • Kraftfahrzeuge (Mopeds, Motorräder, Quads, Pkw, Kleinbusse, Lkw bis 3,5 t)
  • Nichteisen- und Eisenerze
  • Stahl, außer Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen
  • Marmor und Travertin
  • keramische Fliesen
  • Papier und Pappe
  • flüssige Mineralölerzeugnisse
  • Zement, Kalk und gebrannter Gips
  • Rohre und Hohlprofile
  • Getreide

Welche Ausnahmen vom sektoralen Fahrverbot gibt es?

  • Lkw der Abgasklasse Euro VI: Sofern diese durch eine Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges nach der IG-L – Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung oder durch ein im Kraftfahrzeug mitgeführtes Dokument nachgewiesen ist. Dieser Nachweis muss auf jeden Fall durch eine Kennzeichnung nach der IG-L – Abgasklassenkennzeichnungsverordnung erfolgen. Mehr Infos dazu hier .
  • Ziel- und Quellverkehr: Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die in einer festgelegten Kernzone be- oder entladen werden (Quelle oder Ziel in der Kernzone) sowie für Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die in einer erweiterten Zone be- und entladen werden (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone).

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Das Nachtfahrverbot in Tirol

Auf der A12 Inntal Autobahn ist während der Nachtstunden das Fahren mit bestimmten Schwerfahrzeugen verboten.

Wo gilt das Nachtfahrverbot?

Auf der A12 Inntal Autobahn ist während der Nachtstunden das Fahren mit bestimmten Schwerfahrzeugen verboten. Das Nachtfahrverbot gilt auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 (Gemeindegebiet von Langkampfen) und Straßenkilometer 90,00 (Gemeindegebiet von Zirl) in beiden Fahrtrichtungen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

  • Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 7,5 t
  • Lastkraftwagen mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe des zulässigen Gesamtgewichts beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

Wann gilt das Nachtfahrverbot?

Das Fahrverbot gilt während folgender Zeiten

  • 1. Mai bis 31. Oktober: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr
  • 1. November bis 30. April: 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr.

Welche Ausnahmen gibt es vom Nachtfahrverbot?

Die IG-L-Nachtfahrverbots-Verordnung sieht folgende Ausnahmen vor:

  • Ausnahme für Fahrten mit Kraftfahrzeugen der Euroklasse VI (NOx-Emission nicht mehr als 0,4 g/kWh),und
    • zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der festgelegten Kernzone auf- oder abgeladen wird (Quelle oder Ziel in der Kernzone);
    • oder zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der festgelegten erweiterten Zone auf- und auch wieder abgeladen wird (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone)
    • oder bei denen lediglich der Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 72,00 im Gemeindegebiet von Ampass und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl zum Zweck des Gütertransports befahren wird.

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Das Euroklassenfahrverbot in Tirol

Worum handelt es sich bei dem Euroklassenfahrverbot?

Die Euroklassenfahrverbote gelten auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl, und zwar in beiden Fahrtrichtungen.

Wen betrifft das Euroklassenfahrverbot?

Fahrten mit

  • Sattelkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t sowie
  • mit Lastkraftwagen mit Anhänger und
  • selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt,

sind nur zulässig für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen der Euroklasse VI.

Weitere informationen erhalten Sie auf der Website des Landes Tirol.

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Der "Lufthunderter" in Tirol

Das Land Tirol hat auf Teilstücken des Tiroler Autobahnnetzes für Pkw eine permanente Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h angewiesen.
Die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt auf einem ca. 90 km langen Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze Deutschland und der westlichen Gemeindegrenze von Zirl, ebenso auf einem ca. 13 km langen Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Imst und Zams sowie auf einem ca. 12 km langen Abschnitt der A13 Brenner Autobahn zwischen Innsbruck und Schönberg im Stubaital und zwar jeweils in beiden Fahrtrichtungen. Hier finden Sie den Text der Rechtsvorschrift.

Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbegrenzungen für Elektroautos

Mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes‑Luft (IG‑L) wurde eine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie geschaffen.

Voraussetzung ist

  • ein Autokennzeichen, welches das Fahrzeug als E-Auto kennzeichnet (E-Kennzeichen)
    • Achtung: Die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Inntalautobahn von 22 bis 5 Uhr muss auch von E-Autos eingehalten werden.
  • dass die Ausnahmegenehmigung an der entsprechenden Autobahn angekündigt wird.

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Inntalautobahn: Wann findet die Lkw-Blockabfertigung statt?

An den aufgelisteten Tagen werden auf der A12 Inntalautobahn bei Kufstein-Nord pro Stunde nur etwa 300 LKW von Deutschland kommend unterwegs sein dürfen. LKW-Fahrer müssen sich auf Stau und lange Wartezeiten einstellen.

A10 Tauernautobahn

Eine weitere wichtige Verbindung über die Alpen ist die A10 Tauernautobahn. Durch das steigende Verkehrsaufkommen bilden sich regelmäßig lange Staus. Ausweichverkehr belastet zudem stark die Anwohner und Gemeinden entlang der Autobahn. Zunehmend ergreift das Land Salzburg Maßnahmen, um den Verkehrsfluss zu regulieren.

Derzeit gelten nur die allgemeinen Fahrverbote der Republik Österreich für die A10.

Fahrverbotskalender Bozen 2026

Auch die Provinz Bozen hat Fahrverbote für Lastkraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen beschlossen.

Im gesamten Gebiet der Provinz Bozen gilt an den Sonn- und Feiertagen sowie an anderen für den Straßenverkehr besonders kritischen Tagen im Jahr 2026 ein Fahrverbot. auf sog. Freilandstraßen (Straßen außerhalb von Ortsgebieten undabhängig von der definition Landstraße oder Bundesstraße) und der Brennerautobahn.

Das Land Tirol bietet jedoch die Möglichkeit, Fahrten generell freizustellen, bzw. eine Aussnahmegenehmigung für die Fahrt während der Verbotszeit zu beantragen.

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Fahrverbot

Informationen zur Winterreifenpflicht in Österreich für LKW und Busse

Ab dem 1. November 2025 gilt für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen sowie für Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen eine generelle Winterreifenpflicht, unabhängig von Witterungsverhältnissen. Zusätzlich besteht eine Pflicht zum Mitführen von Schneeketten.

Winterreifenpflicht

Die Winterreifenpflicht gilt im Zeitraum

  • 1. November bis 15. April für Fahrzeugklassen N2 und N3 LKW
  • 1. November bis 15. März für Fahrzeugklassen M2 und M3 Busse

Dabei müssen zumindest an den Räder einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sein. Verfügt die Antriebsachse über Zwillingsreifen, so sind vier Winterreifen zu montieren. Winterreifen müssen eine besondere Kennzeichnung aufweisen (M&S, M+S, MS, M.S., M/S,M-S) und über eine Mindestprofiltiefe von 5 mm (Radialreifen) bzw. 6 mm (Diagonalreifen) verfügen.

Hinweise zur Pflicht zum Mitführen von Schneeketten

Fahrer der Fahrzeugklassen N2, N3, sowie M2 und M3 haben von jeweils 1. November bis 15. April geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen. Dies gilt auch dann, wenn die Antriebsachse Zwillingsreifen hat. Obwohl bei Omnibussen die Winterreifenpflicht mit 15. März endet, müssen Schneeketten weiterhin bis zum 15. April mitgeführt werden.

Deutsche Bemühungen zur Verlagerung auf die Schiene

Neubau KV-Terminal München Nord

Das neue KV-Terminal liegt damit ebenfalls direkt am transeuropäischen Skandinavien-Mittelmeer-Korridor und ist neben dem Brenner-Nordzulauf ein wichtiger Baustein zur Verkehrswende im Alpenraum

Das neue Terminal soll die Verlagerung von der Straße auf die Schiene in der Region München unterstützen. Am Rangierbahnhof München Nord werden neue Flächen geschaffen für den Einzelwagenladungsverkehr und für den Kombinierten Verkehr. Das neue KV-Terminal liegt damit ebenfalls direkt am transeuropäischen Skandinavien-Mittelmeer-Korridor und ist neben dem Brenner-Nordzulauf ein wichtiger Baustein zur Verkehrswende im Alpenraum

Brenner Nordzulauf

Fahrverbotskalender Italien 2026

Die Italiensiche Regiung hat den Fahrverbotskalender für Italien 2026 veröffentlicht, ebenso die entsprechenden Verordnungen, die Einzelnen Tage der Fahrverbots haben wir unten für Sie berteitgestellt, den Link zur Verordnung auf deutsch finden Sie hier.

Weitere Infromationen finden Sie auch auf der Website des italienschen Verkehrsministeriums hier.

Fahrverbote Italien 2026

18.01.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

25.01.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

01.02.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

08.02.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

15.02.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22 Uhr

22.02.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

01.03.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

08.03.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

15.03.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

22.03.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

29.03.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22 Uhr

03.04.2026

Freitag

14:00 Uhr bis 22 Uhr

04.04.2026

Samstag

09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

05.04.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

06.04.2026

Montag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

07.04.2026

Dienstag

09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

12.04.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

19.04.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

25.04.2026

Samstag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

26.04.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

01.05.2026 - 01.05.2026

Freitag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

03.05.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

10.05.2026 - 10.05.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

17.05.2026 - 17.05.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

24.05.2026 - 24.05.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

30.05.2026 - 30.05.2026

Samstag

09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

31.05.2026 - 31.05.2026

Sonntag

09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

02.06.2026 - 02.06.2026

Dienstag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr

07.06.2026 - 07.06.2026

Sonntag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr

14.06.2026 - 14.06.2026

Sonntag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr

21.06.2026 - 21.06.2026

Sonntag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr

28.06.2026 - 28.06.2026

Sonntag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr

04.07.2026 - 04.07.2026

Samstag

08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

05.07.2026 - 05.07.2026

Sonntag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr

11.07.2026 - 11.07.2026

Samstag

08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

18.07.2026 - 18.07.2026

Samstag

08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

19.07.2026 - 19.07.2026

Sonntag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr

24.07.2026 - 24.07.2026

Freitag

16:00 Uhr bis 22:00 Uhr

25.07.2026 - 25.07.2026

Samstag

08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

26.07.2026 - 26.07.2026

Sonntag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr

31.07.2026 - 31.07.2026

Freitag

16:00 Uhr bis 22:00 Uhr

01.08.2026 - 01.08.2026

Samstag

08:00 Uhr bis 22:00 Uhr

02.08.2026 - 02.08.2026

Sonntag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr

07.08.2026 - 07.08.2026

Freitag

16:00 Uhr bis 22:00 Uhr

08.08.2026 - 08.08.2026

Samstag

08:00 Uhr bis 22:00Uhr

09.08.2026 - 09.08.2026

Sonntag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr

14.08.2026 - 14.08.2026

Freitag

16:00 Uhr bis 22:00 Uhr

15.08.2026 - 15.08.2026

Samstag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr

16.08.2026 - 16.08.2026

Sonntag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr

22.08.2026 - 22.08.2026

Samstag

08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

23.08.2026 - 23.08.2026

Sonntag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr

29.08.2026 - 29.08.2026

Samstag

08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

30.08.2026 - 30.08.2026

Sonntag

07:00 Uhr bis 22:00 Uhr