Sonderfahrverbote A12, A13 und A14
Ergänzend zum Fahrverbotskalender der ASFINAG und des Landes Tirol hat das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Zuge der Erneuerung der Luegbrücke erweiterte Lkw-Fahrverbote (für Lastkraftwagen und Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen) auf dem Streckennetz der A12, A13 und A14 erlassen.
Fahrtrichtung Brenner Nord
Auf diesem Abschnitt gilt das Fahrverbot, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt, Anschlussstelle (AS) Nößlach bis AS Brenner Nord erreicht werden soll.
Samstagsfahrverbote:
Das Fahren mit Lastkraftwagen ist auf der A12 Inntal-Autobahn, der A13 Brenner-Autobahn sowie der A14 Rheintal/Walgau-Autobahn vom 7. Juni 2025 bis einschließlich 27. September 2025 in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr in verboten.
Fahrverbote unter der Woche
Donnerstag, 17. April 2025, Mittwoch, 28. Mai 2025, Mittwoch, 18. Juni 2025, Donnerstag, 2. Oktober 2025, jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Zusätzliche Fahrverbote A 12 / A 13
Freitag, 03. Oktober 2025 von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland oder einem Land, das über Deutschland erreicht werden soll, liegt.
Nachgelagertes Straßennetz (A12 / A13)
an allen Samstagen vom 5. Juli 2025 bis einschließlich 30. August 2025 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
- Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl
- Ennstalstraße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500
- Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;
- Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier
- Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich
- Brenner Straße B 182 im gesamten Bereich
Zusätzliche Fahrverbote auf Landstraßen bzw. dem niederrangigen Straßennetz in den Bezirken Innsbruck/Innsbruck Land, Kufstein, Imst und Reutte.
Von 18.4.2025 bis 2.11.2025 inkl. 3.10.2025 (Tag der deutschen Einheit), jeweils in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr.
Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, die sich in Tirol auf Durchreise befinden - also auch PKW und Motorräder. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen.
Eine Liste zu den Fahrverbotsstrecken sowie weiteren Infos finden Sie auf der Website des Land Triol hier.
Fahrverbote AS Brenner Nord bis AS Nößlach in Fahrtrichtung Innsbruck
Das Fahrverbot für Lastkraftwagen und Lastkraftwagen mit Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen gilt an allen Samstagen vom 5. Juli 2025 bis einschließlich 30. August 2025 in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Anschlussstelle Brenner Nord bis Anschlussstelle Nößlach in Fahrtrichtung Innsbruck erreicht werden soll.
Fahrverbote A14
An allen Samstagen vom 28. Juni 2025 bis einschließlich 30. August 2025 jeweils in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost-Autobahn A 4 vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen. Ausgenommen sind Fahrten mit Ziel- und Quellverkehren nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg.