Informationen zur Winterreifenpflicht in Österreich für LKW und Busse
Ab dem 1. November 2025 gilt für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen sowie für Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen eine generelle Winterreifenpflicht, unabhängig von Witterungsverhältnissen. Zusätzlich besteht eine Pflicht zum Mitführen von Schneeketten.
Winterreifenpflicht
Die Winterreifenpflicht gilt im Zeitraum
- 1. November bis 15. April für Fahrzeugklassen N2 und N3 LKW
- 1. November bis 15. März für Fahrzeugklassen M2 und M3 Busse
Dabei müssen zumindest an den Räder einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sein. Verfügt die Antriebsachse über Zwillingsreifen, so sind vier Winterreifen zu montieren. Winterreifen müssen eine besondere Kennzeichnung aufweisen (M&S, M+S, MS, M.S., M/S,M-S) und über eine Mindestprofiltiefe von 5 mm (Radialreifen) bzw. 6 mm (Diagonalreifen) verfügen.
Hinweise zur Pflicht zum Mitführen von Schneeketten
Fahrer der Fahrzeugklassen N2, N3, sowie M2 und M3 haben von jeweils 1. November bis 15. April geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen. Dies gilt auch dann, wenn die Antriebsachse Zwillingsreifen hat. Obwohl bei Omnibussen die Winterreifenpflicht mit 15. März endet, müssen Schneeketten weiterhin bis zum 15. April mitgeführt werden.