Welche Parkregelungen gibt es in München?
Parkraummanagementgebiete
In den Münchner innenstadtnahen, mit Gewerbe durchmischten Wohngebieten kommt es zu erheblichen Problemen im ruhenden Verkehr. Viele Parkbedürfnisse (Bewohner, Beschäftigte, Kunden und Besucher) konkurrieren miteinander um die vorhandenen Parkplätze im Straßenraum. Unnötiger Parksuchverkehr belastet zusätzlich die Gebiete und behindert den Wirtschaftsverkehr. Mit Hilfe des Parkraummanagements sollen diese Probleme im ruhenden Verkehr in innenstadtnahen Gebieten und im Einzugsbereich zentraler U-Bahn-Haltestellen entschärft werden. Bis Ende 2023 wird es in München 77 Parklizenzgebiete geben. https://stadt.muenchen.de/infos/parkraummanagement.html
Blaue Zone
„Blaue Zone" ist die Bezeichnung für eine einheitliche Parkregelung innerhalb des Münchner Altstadtringes. „Blaue Zone“ heißt, dass die Parkmöglichkeiten auf der Straße statt mit vielen Verkehrszeichen einheitlich nur mit blauen Strichen am Boden gekennzeichnet sind. Für Liefern und Laden gibt es spezielle orange markierte Bereiche. Innerhalb des Münchner Altstadtringes gibt es insgesamt vier Blaue Zonen.
Sonderparkregelungen für Handwerker, Handelsvertreter und Sozialdienste
Die ständig wachsende Verkehrsdichte in Städten behindert in zunehmendem Maße auch den Wirtschaftsverkehr. Das Bayerische Staatsministerium des Innern ermöglicht deshalb Parkerleichterungen für Handwerker, Handelsvertreter und Sozialdienste (§ 46 I StVO). Die auf jeweils ein Jahr befristeten Ausnahmegenehmigungen können die nachfolgend genannten Berechtigten bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden beantragen. Handwerksbetriebe die eine Tätigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk nach Anlage A zur Handwerksordnung (HandwO) oder im zulassungsfreien Handwerk bzw. handwerksähnlichen Gewerbe nach Anlage B zur HandwO ausüben.
Gewerbliche Unternehmen
Gewerbliche Unternehmen, die eine den in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung absolut vergleichbare Tätigkeit ausüben (z.B. Wartungsdienste oder Firmen, deren Mitarbeiter Großgeräte installieren).
Handelsvertreter
Handelsvertreter (Voraussetzung ist der Nachweis, dass zur Ausübung des Berufs wertvolle Kollektionen mitgeführt (z.B. Uhren, Schmuck), mehrere schwere Koffer getragen, schwere bzw. große Musterstücke (z. B. Büromöbel) oder viele kleinere Einzelteile (z.B. Schuhkollektionen) vorgeführt werden müssen. Versicherungsvertreter sind in aller Regel nicht antragsberechtigt.
Soziale Dienste (Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen)
Auch für Soziale Dienste haben in Parkraummanagementgebiete privilegierte Rechte und können Ausnahmegenehmigungen erhalten.
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