Datenzugriff
Im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen kommt der Digitalen Lohnschnittstelle eine besonder Bedeutung zu.
Wichtig: Digitale Lohnschnittstelle
Die Digitale Lohnschnittstelle (
DLS
) ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus dem Lohnbuchhaltungssystem des Arbeitgebers für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen einer lohnsteuerlichen Prüfung. Die Vorgaben sind grundsätzlich zwingend zu beachten und anzuwenden.
Die DLS sorgt dafür, dass Dateien und Datenfelder einheitlich aufgebaut und benannt sind – unabhängig davon, welches Lohnabrechnungsprogramm ein Unternehmen nutzt. Arbeitgeber müssen dem Außenprüfer die angeforderten Daten entsprechend den DLS-Vorgaben zur Verfügung zu stellen.
Zur Vermeidung unbilliger Härten können in begründeten Fällen die lohnsteuerlichen Daten auf Antrag auch in einer anderen auswertbaren Form bereitgestellt werden.
Die aktuelle Version der DLS 2026.1 wurde am 21. November 2025 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht und ist über die Internetseite des BZSt abrufbar. Sie umfasst erstmals neben der Datengruppe Lohn auch die Datengruppe Fahrtenbuch.
Der Bereich Fahrtenbuch ist eine Erweiterung der DLS mit Daten aus einem dem Lohnkonto vorgelagerten System und ist derzeit eine Empfehlung der Finanzverwaltung zur Überlassung der Daten aus einem elektronischen Fahrtenbuch im Rahmen einer Außenprüfung. Neben einer Datensatzbeschreibung enthält das Download-Paket u.a. Beispielfälle, rechtliche Grundlagen und einen FAQ-Katalog.