Datenzugriff
Im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen kommt der Digitalen Lohnschnittstelle eine besonder Bedeutung zu.
Wichtig: Digitale Lohnschnittstelle
Die Digitale Lohnschnittstelle (
DLS
) ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus dem Lohnbuchhaltungssystem des Arbeitgebers für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen einer lohnsteuerlichen Prüfung. Die Vorgaben sind grundsätzlich zwingend zu beachten und anzuwenden.
Die DLS sorgt dafür, dass Dateien und Datenfelder einheitlich aufgebaut und benannt sind – unabhängig davon, welches Lohnabrechnungsprogramm ein Unternehmen nutzt. Arbeitgeber müssen dem Außenprüfer die angeforderten Daten entsprechend den DLS-Vorgaben zur Verfügung zu stellen.
Zur Vermeidung unbilliger Härten können in begründeten Fällen die lohnsteuerlichen Daten auf Antrag auch in einer anderen auswertbaren Form bereitgestellt werden.
Die aktuelle Version der DLS 2025.1 ist über die Internetseite des BZSt abrufbar. Neben einer Datensatzbeschreibung enthält das Gesamtpaket u.a. Beispielfälle, rechtliche Grundlagen und einen FAQ-Katalog.