Aktivrente - Im Detail
Was ist das Ziel der Aktivrente?
Um zusätzliches Fachkräftepotenzial zu erschließen, soll Arbeiten im Alter attraktiver werden. Das Ziel der Aktivrente ist es, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten oder ihre Rückkehr in Beschäftigung zu fördern.
Wie soll die Aktivrente funktionieren?
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung ein Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro monatlich eingeführt werden. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann somit seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
Wer soll von der Aktivrente profitieren?
Die Aktivrente richtet sich derzeit nur an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren (inklusive Übergangsregelungen) erreicht oder überschritten haben.
Wer soll von der Aktivrente ausgenommen werden?
Die Aktivrente soll jeweils auf ein Beschäftigungsverhältnis begrenzt werden. D.h. sie kann nicht mehrfach geltend gemacht werden.
Der Freibetrag soll nicht für andere Einkunftsarten (z.B. aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit) Anwendung finden.
Auch Beamtinnen und Beamte sind mangels Sozialversicherungspflicht von der Aktivrente ausgenommen.
Warum sollen Gewerbetreibende nicht von der Aktivrente profitieren?
Der Gesetzgeber argumentiert, dass viele Selbständige und Unternehmerinnen und Unternehmer ohnehin über die Regelaltersgrenze hinaus tätig sind und daher eine zusätzliche steuerliche Förderung nicht erforderlich sei. Im Hinblick auf Belastungen der öffentlichen Haushalte sollen demgemäß nach Ansicht des Gesetzgebers steuerliche Anreize gezielt da gesetzt werden, wo sie besonders erforderlich erscheinen.
Diese Beschränkung ist aus unserer Sicht nicht sachdienlich. Um mit der Aktivrente einen möglichst großen positiven Effekt hinsichtlich des zusätzlichen (gesamtwirtschaftlichen) Arbeitsangebotes zu erreichen, sollten auch Unternehmerinnen und Unternehmer in die Aktivrente einbezogen werden.
Ab wann soll das Gesetz gelten?
Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Was bedeutet die Aktivrente für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber?
Besondere Relevanz hat das Thema Aktivrente vor allem im Lohnsteuerabzug. Sofern das Gesetz in der derzeit vorliegenden Fassung in Kraft tritt, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Regelung bereits beim Lohnsteuerabzug in 2026 anwenden.
Die Steuerfreistellung erfolgt durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit dem Lohnsteuerabzug. Der Bruttoarbeitslohn wird für steuerliche Zwecke monatlich um 2.000 Euro gekürzt, nur der danach verbleibende Arbeitslohn ist zu versteuern.
Die Höhe der Steuerfreistellung muss je Kalenderjahr bescheinigt werden.
Wie hoch wird die Staatskasse belastet?
Die finanziellen Auswirkungen werden vom Bundesministerium der Finanzen auf jährlich 890 Millionen Euro geschätzt.
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