Aktivrente - Im Detail
Was ist das Ziel der Aktivrente?
Um zusätzliches Fachkräftepotenzial zu erschließen, soll Arbeiten im Alter attraktiver werden. Das Ziel der Aktivrente ist es, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten oder ihre Rückkehr in Beschäftigung zu fördern.
Wie funktioniert die Aktivrente?
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt ab 2026 bzgl. sozialversicherungspflichtiger Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung ein Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro monatlich. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann somit seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
Wer profitiert von der Aktivrente?
Die Aktivrente richtet sich derzeit nur an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren (inklusive Übergangsregelungen) erreicht oder überschritten haben.
Wer ist von der Aktivrente ausgenommen?
Die Aktivrente ist auf ein Beschäftigungsverhältnis begrenzt werden. D.h. sie kann nicht mehrfach geltend gemacht werden.
Der Freibetrag findet für andere Einkunftsarten (z.B. aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit) keine Anwendung.
Auch Beamtinnen und Beamte sind mangels Sozialversicherungspflicht von der Aktivrente ausgenommen.
Warum profitieren Gewerbetreibende nicht von der Aktivrente?
Der Gesetzgeber argumentiert, dass viele Selbständige und Unternehmerinnen und Unternehmer ohnehin über die Regelaltersgrenze hinaus tätig sind und daher eine zusätzliche steuerliche Förderung nicht erforderlich sei. Im Hinblick auf Belastungen der öffentlichen Haushalte sollen demgemäß nach Ansicht des Gesetzgebers steuerliche Anreize gezielt da gesetzt werden, wo sie besonders erforderlich erscheinen.
Diese Beschränkung ist aus unserer Sicht nicht sachdienlich. Um mit der Aktivrente einen möglichst großen positiven Effekt hinsichtlich des zusätzlichen (gesamtwirtschaftlichen) Arbeitsangebotes zu erreichen, sollten auch Unternehmerinnen und Unternehmer in die Aktivrente einbezogen werden.
Ab wann soll das Gesetz gelten?
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Was bedeutet die Aktivrente für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber?
Besondere Relevanz hat die Aktivrente vor allem im Lohnsteuerabzug. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Regelung bereits ab 2026 im Lohnsteuerabzug anwenden.
Die Steuerfreistellung erfolgt durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit dem Lohnsteuerabzug. Der Bruttoarbeitslohn wird für steuerliche Zwecke monatlich um 2.000 Euro gekürzt, nur der danach verbleibende Arbeitslohn ist zu versteuern.
In der Steuerklasse 6 ist der Freibetrag nur zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige bestätigt hat, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Die Bestätigung ist im Lohnkonto zu dokumentieren.
Die Höhe der Steuerfreistellung muss je Kalenderjahr bescheinigt werden.
Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten?
Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung bleibt bestehen, auch wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Fall rentenversicherungsbeitragsfrei sind. Dieser Beitrag erhöht jedoch nicht die Rentenansprüche der Arbeitsnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Gleiches gilt für die Arbeitslosenversicherung.
Wie hoch wird die Staatskasse belastet?
Die finanziellen Auswirkungen werden vom Bundesministerium der Finanzen auf jährlich 890 Millionen Euro geschätzt.
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