Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag die Einführung einer sogenannten „Aktivrente“ beschlossen. Der Bundesrat hat seine Zustimmung am 19. Dezember 2025 erteilt. Zum neuen Aktivrentengesetz finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

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Aktivrente - Überblick

Ab 2026 wird die Aktivrente Rentnerinnen und Rentnern ermöglichen, zusätzlich bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei zu verdienen, wenn sie das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren (inklusive Übergangsregelungen) erreicht oder überschritten haben. Beamtinnen und Beamte sowie Selbständige sind von der Regelung ausgeschlossen.

Wir bewerten die Aktivrente als möglichen wirkungsvollen Arbeitsanreiz, sehen jedoch eine Widersprüchlichkeit zur bestehenden Regelung der abschlagsfreien Frührente.

Wir halten die Beschränkung der steuerlichen Förderung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht für sachdienlich. Um mit der Aktivrente einen möglichst großen positiven Effekt hinsichtlich des zusätzlichen (gesamtwirtschaftlichen) Arbeitsangebotes zu erreichen, plädieren wir dafür, auch Selbständige baldmöglichst in die Aktivrente einzubeziehen.

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Aktivrente - Im Detail

Was ist das Ziel der Aktivrente?

Um zusätzliches Fachkräftepotenzial zu erschließen, soll Arbeiten im Alter attraktiver werden. Das Ziel der Aktivrente ist es, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten oder ihre Rückkehr in Beschäftigung zu fördern.

Wie funktioniert die Aktivrente?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt ab 2026 bzgl. sozialversicherungspflichtiger Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung ein Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro monatlich. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann somit seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.

Wer profitiert von der Aktivrente?

Die Aktivrente richtet sich derzeit nur an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren (inklusive Übergangsregelungen) erreicht oder überschritten haben.

Wer ist von der Aktivrente ausgenommen?

Die Aktivrente ist auf ein Beschäftigungsverhältnis begrenzt werden. D.h. sie kann nicht mehrfach geltend gemacht werden.

Der Freibetrag findet für andere Einkunftsarten (z.B. aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit) keine Anwendung.

Auch Beamtinnen und Beamte sind mangels Sozialversicherungspflicht von der Aktivrente ausgenommen.

Warum profitieren Gewerbetreibende nicht von der Aktivrente?

Der Gesetzgeber argumentiert, dass viele Selbständige und Unternehmerinnen und Unternehmer ohnehin über die Regelaltersgrenze hinaus tätig sind und daher eine zusätzliche steuerliche Förderung nicht erforderlich sei. Im Hinblick auf Belastungen der öffentlichen Haushalte sollen demgemäß nach Ansicht des Gesetzgebers steuerliche Anreize gezielt da gesetzt werden, wo sie besonders erforderlich erscheinen.

Diese Beschränkung ist aus unserer Sicht nicht sachdienlich. Um mit der Aktivrente einen möglichst großen positiven Effekt hinsichtlich des zusätzlichen (gesamtwirtschaftlichen) Arbeitsangebotes zu erreichen, sollten auch Unternehmerinnen und Unternehmer in die Aktivrente einbezogen werden.

Ab wann soll das Gesetz gelten?

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Was bedeutet die Aktivrente für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber?

Besondere Relevanz hat die Aktivrente vor allem im Lohnsteuerabzug. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Regelung bereits ab 2026 im Lohnsteuerabzug anwenden.

Die Steuerfreistellung erfolgt durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit dem Lohnsteuerabzug. Der Bruttoarbeitslohn wird für steuerliche Zwecke monatlich um 2.000 Euro gekürzt, nur der danach verbleibende Arbeitslohn ist zu versteuern.

In der Steuerklasse 6 ist der Freibetrag nur zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige bestätigt hat, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Die Bestätigung ist im Lohnkonto zu dokumentieren.

Die Höhe der Steuerfreistellung muss je Kalenderjahr bescheinigt werden.

Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten?

Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung bleibt bestehen, auch wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Fall rentenversicherungsbeitragsfrei sind. Dieser Beitrag erhöht jedoch nicht die Rentenansprüche der Arbeitsnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Gleiches gilt für die Arbeitslosenversicherung.

Wie hoch wird die Staatskasse belastet?

Die finanziellen Auswirkungen werden vom Bundesministerium der Finanzen auf jährlich 890 Millionen Euro geschätzt.

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Aktivrente - Beispielrechnung Arbeitgeberkosten

Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung bleibt bestehen, auch wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Fall rentenversicherungsbeitragsfrei sind. Dieser Beitrag erhöht jedoch nicht die Rentenansprüche der Arbeitsnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Gleiches gilt für die Arbeitslosenversicherung.

Die Kosten für Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter beschäftigen, haben wir für Sie in einem Berechnungsbeispiel "2.000 Euro steuerfrei" zusammengefasst:

Mit den Pfeiltasten können Sie die Tabelle horizontal scrollen.

Bruttogehalt bzw. Lohn

2.000 Euro

Krankenversicherung (8,2 %)

164 Euro

Pflegeversicherung (1,7 %):

34 Euro

Rentenversicherung (9,3 %):

186 Euro

Arbeitslosenversicherung (1,3 %):

26 Euro

Zwischensumme Arbeitgeberabgaben:

410 Euro

Gesamtkosten des Arbeitgebers:

2.410 Euro

Aktivrente - Beispielrechnung beitragsrechtliche Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die beitragsrechtlichen Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter, die sich ab 2026 ergeben, haben wir für Sie in einem Berechnungsbeispiel "2.000 Euro steuerfrei" zusammengefasst:

Mit den Pfeiltasten können Sie die Tabelle horizontal scrollen.

Bruttogehalt bzw. Lohn z.B.

2.000 Euro

Krankenversicherung (8,2 %)

164 Euro

Pflegeversicherung (1,7 %):

34 Euro

Rentenversicherung (0,0 %):

0 Euro

Arbeitslosenversicherung (0,0 %):

0 Euro

Summe Sozialabgaben:

198 Euro

Nettoauszahlung:

1.802 Euro

Hinweis: Bei kinderlosen Rentnerinnen bzw. Rentnern ist ein Zuschlag von 0,60 % bzw. 12 Euro hinzuzurechnen, so dass Abgaben in Höhe von 210 Euro entstehen und die Nettoauszahlung auf 1.790 Euro sinkt.

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Aktivrente - Nächste Schritte

Was ist im Rahmen der Evaluierung geplant?

Die Bundesregierung will die Wirkungen der sogenannten Aktivrente nach einem Zeitraum von zwei Jahren auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der gesetzten Ziele überprüfen. Hierbei soll bis Ende des Jahres 2029 festgestellt werden, ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat.

Auch soll nach diesem ersten Schritt überprüft werden, ob zum Beispiel bei der Aktivrente durch eine weitere Einbeziehung von Selbständigen darüber hinaus zusätzliche Wachstumsimpulse erschlossen werden können.

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Fazit und Stellungnahme

Wir bewerten die Aktivrente als möglichen wirkungsvollen Arbeitsanreiz, sehen jedoch eine Widersprüchlichkeit zur abschlagsfreien Frührente.

Dass nur sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit begünstigt sind, halten wir für nicht sachdienlich. Um mit der Aktivrente einen möglichst großen positiven Effekt hinsichtlich des zusätzlichen (gesamtwirtschaftlichen) Arbeitsangebotes zu erreichen, sollten auch Unternehmerinnen und Unternehmer baldmöglichst in die Aktivrente einbezogen werden.

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Weiterführende Informationen

In den weiterführenden Informationen haben wir für Sie den Regierungsentwurf, den Referentenentwurf sowie die Stellungnahme der DIHK zum Download bereitgestellt.

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FAQ: Aktivrente

Hinweis

Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.

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