Die E-Rechnung kommt ab 1. Januar 2025!
Durch das Wachstumschancengesetz wurden neue Regelungen zur elektronischen Rechnung eingeführt:
Unternehmen sind ab. 1. Januar 2025 im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen nach neuen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten.
Diese Veränderungen haben weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsprozesse. Zum einen bringt die E-Rechnung Chancen zur Optimierung und Automatisierung der Finanzbuchhaltung. Zum anderen kommen mit der Umstellung Herausforderungen auf die Unternehmen zu.
Welche praktischen und steuerlichen Anforderungen sind zu beachten? Wie wirkt sich die Verpflichtung zur E-Rechnung konkret aus?
Hier finden Sie einen Überblick.
Informieren Sie sich über die Ansicht der Finanzverwaltung in unserem Video "E-Rechnung: IHK-Talk mit dem Bayerischen Finanzministerium" - YouTube
Außerdem stellt die Finanzverwaltung (ELSTER) ab sofort ein kostenfreies E-Rechnungstool (Viewer) bereit, das Unternehmen bei der Prüfung und Visualisierung elektronischer Rechnungen unterstützt, z. B. unter https://www.elster.de/eportal/e-rechnung.
Wie gehen Sie praktisch vor, wenn Sie die E-Rechnung in Ihrem Unternehmen einführen wollen? Unser praktischer Leitfaden "Schritt für Schritt zur E-Rechnung" unterstützt Sie dabei.
Eine beispielhafte Marktübersicht zur E-Rechnung, die Ihnen einen Überblick über Softwareanbieter und Tools verschafft, finden Sie hier.
Zudem soll die E-Rechnung künftig auch im grenzüberschreitenden B2B-Geschäft innerhalb der EU verpflichtend werden. Dies hat die EU durch ihr Maßnahmenpaket "VAT in the Digital Age (ViDA)" festgelegt.
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