"Wiesn" und "Oktoberfest" als Europäische Marken geschützt
Wiesn
Seit September 2018 ist der Begriff "Wiesn" als Europäische Marke geschützt. Markeninhaber ist die Landeshauptstadt München. Der Schutz umfasst unter anderem die Bereiche Aufnahmegeräte, Fotoausrüstung, codierte Telefon- und Mikrochipkarten, Telekommunikationsdienste, informationstechnische Dienstleistungen, Transportwesen, Abfallwirtschaft, Versorgung mit Wasser und Elektrizität, Materialbearbeitung, Entwurf und Entwicklung von Computersoftware, Reinigungs- und Waschmittel.
Produkte dieser Bereiche dürfen daher nicht mit dem Begriff "Wiesn" versehen werden, andernfalls droht eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Verletzung des Markenrechts.
Oktoberfest
Seit September 2021 ist nun auch der Begriff "Oktoberfest" als Europäische Marke geschützt. Markeninhaber ist die Landeshauptstadt München. Der Schutz gilt für 22 Kategorien, insbesondere Tourismuswerbung, Websites, aber auch für Produkte wie Seife und Kreditkarte.
Als weitere Begriffe sind geschützt
- Münchner Oktoberfest
- Oktoberfest München
- Oide Wiesn
- Oktoberfest Oide Wiesn München
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