Markenschutz: Trittbrettfahren kann teuer werden!
Inzwischen ist es der Landeshauptstadt München gelungen, wichtige Begriffe rund um um die Wiesn und das Oktoberfest als Marke eintragen zu lassen. Diese Begriffe genießen damit einen besonderen Schutz.
Beispiele:
"Oktoberfest", "Münchner Oktoberfest", "Oktoberfest München", "Wiesn"
Die Begriffe dürfen ohne Erlaubnis (Lizenz) des Markeninhabers, also der Stadt München, nicht einfach verwendet werden, um den Absatz eigener Produkte oder Dienstleistungen zu fördern.
Wer eine Marke durch eine unerlaubte Benutzung verletzt, kann vom Markeninhaber abgemahnt, auf Unterlassung und manchmal sogar auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Die Landeshauptstadt München vergibt Lizenzen für die Nutzung der für sie exclusiv geschützten Begriffe. Für das Oktoberfest können Anfragen für Werbe- und Streuartikel unter Angabe der Warenart, Menge und Verkaufspreis gestellt werden.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier