Worum geht es?
Marken, Designs, Patente und Urheberwerke sind immaterielle Güter mit oft erheblichem finanziellem Wert. Werden erfolgreiche Produkte kopiert, bedeutet dies für die eigentlich Berechtigten nicht nur finanzielle Einbußen. Dann steht neben dem Ruf der Marke oder des Produkts auch der Ruf eines ganzen Unternehmens und damit Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Die Digitalisierung ermöglicht die Verletzung gewerblicher Schutzrechte in großer Zahl. Schon bisher verursachen Plagiate, die über das Internet vertrieben werden, jährliche Schäden für die Wirtschaft in Milliardenhöhe. Die fortschreitende Digitalisierung mit neuen Fertigungsweisen, wie beispielsweise der 3-D-Druck, schaffen neue Möglichkeiten, geschützte Produkte am Hersteller vorbei selbst zu produzieren oder produzieren zu lassen. Zugleich können in automatisierten Prozessen und digitalisierten Verfahren aber auch ganz neue Produkte entstehen.
Einschätzung
Die Digitalisierung schafft mit neuen automatisierten Prozessen Fälle, die vom deutschen und europäischen Schutzstandard nicht erfasst werden. Bisher ist Voraussetzung für die Entstehung eines Schutzrechts immer ein geistig schöpferischer Akt (Schöpferprinzip). Eine Schutzrechtsverletzung setzt in der Regel Vorsatz voraus. Beides wird für einen automatisierten Prozess infrage gestellt und jedenfalls für Computer, Maschinen und Apparate abgelehnt.
In der Praxis scheitert die Durchsetzung verletzter Schutzrechte auch zumeist an der Greifbarkeit der Täter. Digitale Intermediäre (Zwischenhändler) stellen oft das einzige „Bindeglied“ zwischen Verletzten und anonymen, nicht greifbaren Verletzern dar.
Hauptabnehmer von Produkt- und Markenpiraterie sind Verbraucher. Durch deren Kaufentscheidungen entsteht ein Markt für die gefälschten Produkte. Verbraucher sollten gleichwertiger Teil der Verantwortungskette sein. Die Durchsetzung des bestehenden
Rechtsrahmens sollte gewährleistet und verbessert werden.
Sollen Intermediäre, beispielsweise durch gesetzliche Überprüfungspflichten stärker in die Verantwortung genommen werden, gilt es abzuwägen, ob dies ökonomisch sinnvoll oder ein Hemmnis für neue Geschäftsmodelle ist. Ausmaß, Art und Weise der Schutzrechtsverletzung
müssen eine Änderung im bisher geltenden Schutzrechtsregime erforderlich machen.