Mit dem Aufkommen und zunehmender Alltagsgebräuchlichkeit von Programmen wie ChatGPT, Dall-E, Midjourney und Co. ergeben sich neue Probleme und Fragestellungen im Urheberrecht. Die häufigsten Fragen werden hier beantwortet.
Wer hat die Urheberrechte an Bildern, Texten etc., die von einer KI geschaffen wurden?
Nur Menschen können urheberrechtlich geschütze Werke erschaffen und somit Urheber sein. An den Kreationen, Texten, Bildern, Musik, die von ChatGPT und Co generiert wurden, bestehen somit - jedenfalls derzeit - noch keine Urheberrechte.
- Sobald von einer KI geschaffene „Werke“ von einem Menschen nachträglich bearbeitet werden, kann dieser jedoch Urheber des so neu geschaffenen Werkes werden und dadurch Dritte von der unerlaubten Benutzung ausschließen.
- Aktuell wird auch diskutiert, ob der „Auftraggeber“, der Prompter, also die Person, welche die KI auffordert, ein bestimmtes Werk nach ihren Vorstellungen zu schaffen, Urheberin sein kann. Dagegen spricht, dass die letztendliche „Schöpfung“ des Werkes eben durch die KI erfolgen würde – ähnlich wie bei einem Auftragsmaler oder -Texter.
- Apropos "Prompting": Bisher wird auch noch davon ausgegangen, dass auch Prompts nicht vom Urheberrecht geschützt werden.
- Ganz ausnahmsweise kann mit Hilfe von KI generierter Content einem Menschen zugerechnet und damit urheberrechtsschutzfähig sein, wenn der Mensch wirklich nachweislich bestimmenden EInfluss auf das Ergebnis genommen hat und die KI nur wie ein sonst übliches künstlerisches Werkzeug (z.B. Pinsel) eingesetzt hat.
Werden durch das „Training“ einer KI Urheberrechte verletzt?
In Deutschland dürfte bei den meisten KI Modellen die Schranke des sog. „Data Minings“ greifen. Dieses bezeichnet die automatisierte Analyse von digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen. Das „Trainieren“ einer KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ist somit ohne Erlaubnis der Urheber möglich.
Weltweit und vor allem in den USA werden allerdings inzwischen viele Prozesse von Rechteinhabern (Zeitungsverlage, Buchautoren, Filmstudions) gegen KI-Anbieter geführt. Es wird dann geltend gemacht, dass diese die KI mit Daten, Content, Werken trainiert haben, für die sie gar keine Rechte hatten.
Wie können sich Kreative davor schützen, dass ihre Inhalte und Werke Trainingsmaterial für KI werden?
- Vor der Verwertung ihrer Werke durch KI im Wege des Data Minings können sich Urheber durch einen Nutzungsvorbehalt schützen.
- Dieser muss jedoch in Form eines maschinell lesbaren Hinweises erfolgen.
Kann das von einer KI geschaffene Werk Rechte verletzen? Verletzte ich Urheberrechte, wenn ich KI benutze?
Die Verletzung fremder Rechte durch die Benutzung von „Werken“ einer KI ist denkbar, wenn die KI sich hierbei fremder Inhalte bedient hat oder, wenn das Ergebnis selbst Rechte verletzt
- Die Übernahme oder Umgestaltung fremder Inhalte ohne Erlaubnis des Urhebers stellt nämlich einen Urheberrechtsverstoß dar.
- Wer dieses „Werk“ der KI nun öffentlich zugänglich macht oder verbreitet, begeht selbst einen Urheberrechtsverstoß.
- Auch, wer ein einem bereits existierenden Werk "zu ähnliches Werk" veröffentlicht und verbreitet begeht dadurch dann eine Urheberrechtsverletzung, wenn nicht die Ausnahme einer "unverantworteten Doppelschöpfung" greift.
Wer haftet, wenn von KI geschaffenes Werk oder Produkt Rechte Dritter verletzt?
Wer mit KI Content (Texte, Filme, Musik) erstellt, Produkte designt und nicht nur ausschließlich privat verwendet oder damit Produkte oder Dienstleistungen bewirbt, muss damit rechnen, dass er dafür von Rechteinhabern in Anspruch genommen wird (Abmahnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch), wenn die KI-Ergebnisse/-Vorschläge bereits Bekanntem & Geschütztem zu ähnlich sind, weil er sich die KI-Ergebnisse zu eigen gemacht hat.
Deshalb "lohnt es sich" vor der Veröffentlichung nochmal selbst gegenzuchekcen, ob und warum einem ein KI-Ergebnis gefällt: Vielleicht, weil man es eigentlich bereits kennt oder es Assoziationen zu bereits bekannten Marken, Produkten, Stimmen, Filmen oder ähnlichem weckt, woran dann aber Dritte womöglich Rechte haben....
Fazit:
"Different, but same, same"
Für all diejenigen, die keine Urheberrechte, Inhalte, Know-how oder Werke verletzen wollen, die fair use von eigenem und fremden Content schätzen und vielleicht sogar selbst Urheberrechte an ihren Gestaltungen, umgesetzten Ideen, Werken erwerben und diese Rechte weiter übertragen wollen, bleibt es bei:
Werte schaffen, durch selber machen - nicht nur kopieren und vor allem nicht glauben oder darauf verlassen "Toll ein anderer / die KI AI ChatGPT macht's!" .