Checkliste

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Ratgeber

Liquidation einer GmbH, OHG, KG oder eGbR - so geht es

Zur Betriebsaufgabe gehört die Liquidation. Die Löschung einer Gesellschaft darf erst mit Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Liquidationsverfahren erfolgen. Was müssen Sie dabei beachten? Welche Unterschiede gibt es zwischen den verschiedenen Rechtsformen? Nutzen Sie unsere Checklisten!

Worum geht es bei einer Liquidation?

Um ein eingetragenes Unternehmen zu beenden, muss dieses liquidiert werden. Bei der Liquidation geht es um die Auflösung des Unternehmens. Dabei müssen bestimmte Dinge erledigt werden, wichtig ist vor allem die Reihenfolge. Eine Rolle spielt auch die Rechtsform des Unternehmens. Erst die Liquidation führt zur Vollbeendiung/Löschung.

Bei der Auflösung eines Unternehmens geht es im Wesentlichen um

  • den Verkauf aller Vermögensgegenstände
  • die Begleichung aller Verbindlichkeiten
  • die Verteilung der verbleibenden Mittel
  • Abmeldung aus dem Handelsregister.

Eine Liquidation ist etwas anderes als eine Insolvenz. Eine Insolvenz muss beim Gericht beantragt und von diesem genehmigt werden. Mehr Infos zur Insolvenz finden Sie hier .

Liquidation einer Personenhandelsgesellschaft (OHG/KG)

Vorabüberlegung (Personenhandelsgesellschaft):

Insolenz? Wenn ja - Stellen eines Insolvenzantrages

Wenn keine Insolvenz - Auflösung/Überlegung aus welchen Gründen

Erster Schritt zur Auflösung der Personenhandelsgesellschaft (§§ 138 ff HGB):

Auflösungsbeschluss mit mind. 3/4 Mehrheit

notarielle Anmeldung der Auflösung an das Handelsregister durch sämtliche Gesellschafter

notarielle Anmeldung der Liquidatoren und ihrer Vertretungsbefugnisse durch sämliche Gesellschafter

Beginn der Liquidation/Auseinandersetzung der Personenhandelsgesellschaft (§§ 144, 148 HGB):

Erstellung der Liqudiationseröffnungsbilanz unmittelbar nach Auflösung

Beendigung der laufenden Geschäfte

Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Konto, Telefon, Miete)

Einziehung von Forderungen

Befriedigung der Gläubiger

Vermögen der Gesellschaft in Geld umsetzen

Erstattung der geleisteten Beiträge gegenüber Gesellschaftern

Auftritt mit dem Zusatz "i.L." in der Firma

Gewerbeabmeldung

Pflicht zur Buchführung und Jahresabschlusserstellung (bleibt in dieser Phase unberührt)

Mitteilung an die Krankenkasse

Vollbeendigung der Personenhandelsgesellschaft:

Erstellung der Liqudiationsschlussbilanz und Übermittlung an das Finanzamt

Verteilung des verbleibenden Vermögens unter den Gesellschaftern (nach dem Verhältnis der Kapitalanteile)

Löschung (§ 150 HGB):

Notarielle Anmeldung des Erlöschens zum Handelsregister

Aufbewahrung der Gesellschaftsunterlagen bei einem Gesellschafter oder einem Dritten

Liquidation einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

Vorabüberlegungen:

Liegt Insolvenz vor? Wenn ja Insolvenzantrag stellen

Liegt Vermögenslosigkeit vor? Prüfen ob Insolvenz oder Amtslöschung

Liegen Gründe für eine Auflösung vor?

Beginn der Auflösung und erste Schritte für GmbH/UG (haftungsbeschränkt):

Auflösungsbeschluss mit Festlegung des Auflösungszeitpunktes (keine Rückwirkung möglich)

Vereinbarung eines Notartermines

Bestellung des/der Liquidatoren (idR der/die bisherigen Geschäftsführer)

notarielle Anmeldung der Auflösung sowie der Liquidatoren zum Handelsregister

Bekanntmachung der Auflösung durch Gläubigeraufruf im elektronischen Bundesanzeiger; Beginn des Sperrjahres

Erstellung der Schulssbilanz der werbenden Gesellschaft

Veröffentlichung der Schlussbilanz im elektronischen Bundesanzeiger

Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz auf den Tag des Auflösungsbeschlusses

Veröffentlichung der Liquidationseröffnungsbilanz beim elektronischen Bundesanzeiger

Anpassung der Firma mit dem Zusatz "i.L."

Aufgaben während des Sperrjahres/Liquidationsphase :

Beendigung der laufenden Geschäfte

Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Konto, Telefon, Miete)

Erfüllung von Gläubigerforderungen

Einziehung von offenen Forderungen

Verkauf von Waren und Restbeständen

Verwertung des Vermögens der GmbH

Aufstellung der steuerlichen Liquidationsbilanz

Aufstellung der Handelsbilanz und Veröffentlichung dieser im elektronischen Bundesanzeiger während der Liquidationsphase

Abgabe von Steuererklärungen

Zeitpunkt der Gewerbeabmeldung mit dem zuständigen Gewerbeamt abstimmen

Nach Ablauf des Sperrjahres/ Beendigung der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt):

Erstellung der Liquidationsschlussbilanz

Ausgleich von eventuellen Steuerverbindlichkeiten

Erstellung der Liquidationsschlussrechnung über das zu verteilende Vermögen

Verteilung des Vermögens

notarielle Anmeldung des Erlöschens der GmbH

Verwahrung der Bücher und Schriften für die Dauer von 10 Jahren

Liquidation einer eGbR

Vorabüberlegung für die eGbR:

Feststellung, ob Fall einer Insolvenz vorliegt? Wenn ja, dann Insolvenzantrag

Auflösung (§§ 729-734 BGB) (eGbR):

Feststellung des Auflösungsgrundes

Beschluss der Gesellschafter über die Auflösung

Vereinbarung eines Notartermines

Anmeldung der Auflösung zum Gesellschaftsregister

Anmeldung der Liquidatoren und deren Vertretungsbefugnis durch sämtliche Gesellschafter

Durchführung der Liquidation (§§ 735-739 BGB) (eGbR):

Herausgabe von Gegenständen Dritter

Vollständige Umsetzung des Gesellschaftsvermögens in Geld

Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger

Rückerstattung der Beiträge an die Gesellschafter

Schlussabrechnung

Gewerbeabmeldung

Vollbeendigung (§ 737 BGB) (eGbR):

Verteilung von Überschüssen an die Gesellschafter nach Verhältnis der Anteile am Gewinn und Verlust

Einziehung von Nachschüssen bei Fehlbeträgen durch die Gesellschafter

Meldung zum Finanzamt

Mitteilung an Krankenkasse

Mitteilung an Rentenversicherungsträger

Löschung ( § 738 BGB) (eGbR):

notarielle Anmeldung des Erlöschens zum Gesellschaftsregister

Sonderfall: Liquidationslose Vollbeendigung bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (GbR)

Gesellschaftsvermögen geht in diesem Fall im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter über (keine Anwachsung)