Kisten packen bei Geschäftsaufgabe

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Ratgeber

"Ich schließe!": Das muss ich beachten, wenn ich mein Einzelunternehmen beende

Sie möchten Ihr Einzelunternehmen aufgeben und alle betrieblichen Tätigkeiten einstellen? Wir informieren Sie über die wichtigsten Schritte.

Inhalt


Was ist eine Betriebsaufgabe?

Eine Betriebsaufgabe im rechtlichen Sinne ist gegeben, wenn Sie sich entscheiden, Ihren Betrieb aufzugeben und alle betrieblichen Tätigkeiten endgültig einstellen. Eine Betriebsaufgabe ist ebenfalls gegeben, wenn Sie alle wesentliche Betriebsgrundlagen Ihres Unternehmens innerhalb kurzer Zeit veräußern oder in Ihr Privatvermögen überführen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen komplexen Vorgang handelt, der sich über einen gewissen Zeitraum erstrecken kann. I. d. R. dauert eine Betriebsaufgabe 6 bis 12 Monate. Die Angemessenheit des Betriebsaufgabenzeitraums ergibt sich aus dem Einzelfall.

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Befindet sich Ihr Unternehmen in der Krise?

Kein Fall einer Betriebsaufgabe ist, wenn das Unternehmen insolvent ist. Falls Ihr Unternehmen sich in der Krise befindet, informieren Sie sich umgehend über das Thema Insolvenz.

Hier zum IHK-Ratgeber zum Insolvenzrecht

Mehr Infos zur Bewältigung von Krisen

Gibt es Alternativen zur Betriebsaufgabe

Ja, Sie können Ihr Gewerbe ruhen lassen oder veräußern bzw. an einen Nachfolger übergeben.

Hier zum IHK-Ratgeber zu Unternehmensübergabe und Nachfolge

Rund um die Aufgabe der Selbstständigkeit - Checkliste für Einzelunternehmen

Hier die Checkliste zum Download.

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Grundlegende Überlegungen

Worüber sollten Sie sich Gedanken machen? Erledigt?

Beginn der Betriebsaufgabe (Wann?)

Offenlegung gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern (Wann?)

Finanzierung während und nach der Betriebsaufgabe

Mitarbeiter

Was ist zu tun? Erledigt?

Kündigung oder Aufhebungsvertrag
(Achtung! Anhörung des Betriebsrates / Sonderregel für Mitarbeiter in Mutterschutz, in Elternzeit, Schwerbehinderte, Mitglieder des Betriebsrates / Sonderregel bei Massenentlassung: Anzeige beim Arbeitsamt vor der Kündigung)

Gewährung oder Abgeltung von Resturlaub

Ansprüche aus Arbeitsvertrag / Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag

Arbeitspapiere und -zeugnisse

Abmeldung Sozialversicherung

Mitteilung an Berufsgenossenschaften

Suche nach geeigneter Ausbildungsstätte für Auszubildende
(Unterstützung bei der Suche finden Sie unter https://www.ihk-lehrstellenboerse.de/)

Geschäftspartner, Kunden & Öffentlichkeit

Was ist zu tun? Erledigt?

Mitteilung an Lieferanten und Gläubiger

Kündigung der Liefer- und Darlehensverträge

Kündigung der Telefon- / Internet-Verträge

Kündigung weiterer Dienstleistungsverträge
(z. B. Marketing-Agentur / Software-Lizenz / Steuerberatung / Buchführung / Liefer-Service / Postfach / Tresor)

Widerruf der Einzugsermächtigungen / Löschung der Daueraufträge

Kündigung der Kreditkartenverträge

Auflösen der Bankkonten und Depots

Kündigung der Betriebshaftpflichtversicherung

Einladung der Kunden zum Räumungsverkauf und Aufruf zum Einlösen von Gutscheinen

Anpassung des Internet-Auftritts und der Einträge im Telefonbuch

Räumlichkeiten, Mobiliar, Maschinerie, Fahrzeuge und Lagerrestbestände

Was ist zu tun? Erledigt?

Kündigung der Miet- / Pachtverträge

Vorbereitung der Räumlichkeiten für die Abgabe

Kündigung der Wasser- / Strom- / Abfallentsorgungsverträge

Kündigung der Leasing- / Service- und Wartungsverträge

Um- / Abmeldung der Fahrzeuge

Räumungsverkauf

Behörden & andere öffentliche Stellen

Was ist zu tun? Erledigt?

Abmeldung beim Gewerbeamt

Betriebsaufgabeerklärung an Finanzamt

Erstellung einer Schlussbilanz und Ermittlung des laufenden Gewinns bzw. Verlustes sowie des Aufgabengewinns / -verlustes

Steuererklärung an Finanzamt

Bei Eintragung im Handelsregister Antrag auf Löschung (über Notar)

Mitteilung an IHK, ggf. auch an Handwerkskammer

Mitteilung an Statistisches Landesamt

Abmeldung beim ARD, ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ)

Rückzahlung eventuell in Anspruch genommener öffentlichen Fördermittel (z. B. Zuschüsse / vergünstigte Darlehen / Bürgschaften), siehe Mindestbehaltezeit.

Für die Zukunft

Was ist zu tun? Erledigt?

Übergabe der offenen Aufträge an ein anderes Unternehmen

Abschluss einer Betriebshaftpflicht-Nachversicherung

Abschluss eines Post-Nachsendeauftrages

Aufbewahrung der Geschäfts- und Steuerunterlagen

Mitteilung an Ihre Krankenkasse (Statusänderung)

Mitteilung an Ihre Rentenversicherungsträger, ggf. Antrag auf Rente

Hinweis

Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch aufVollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z.B. durcheinen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.