Geschäftsleute prüfen Geschäftszahlen am PC

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Ratgeber

Anhebung der Schwellenwerte nach HGB

Small is beautiful: Durch die Anhebung der Schwellenwerte nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) gibt es für Unternehmen, die als eine kleinere Unternehmensform klassifiziert werden, deutliche Erleichterungen. Die Anhebung war durch die Inflation überfällig geworden.

Was ändert sich bei den Unternehmengrößenklassen?

Im Handelsgesetzbuch wurden die Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensgrößen angehoben.

Wann gelten die neuen Schwellenwerte nach HGB?

Die neuen Werte gelten ab Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Die Unternehmen dürfen die höheren Schwellenwerte aber auch schon für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, nutzen; diese Option kann jedoch nur insgesamt genutzt werden, d.h. sie kann nur einheitlich für den Jahres- und Konzernabschluss für dasselbe Geschäftsjahr ausgeübt werden. Die geänderten Größenmerkmale von § 267a Absatz 1 Satz 1 HGB für Kleinstgenossenschaften sind erstmals auf die vereinfachte Prüfung für ein frühestens am 31.12.2024 endendes Geschäftsjahr anzuwenden.

Die Änderungen sind zum 17.04.2024 in Kraft getreten.

Die neuen Schwellenwerte der Unternehmensgrößenklassen

Bilanzsumme in EUR Umsatzerlöse in EUR Arbeitnehmer

Kleinstkapitalgesellschaften, § 267a Absatz 1 Satz 1 HGB

450.000

900.000

10

Kleine Kapitalgesellschaften, § 267 Absatz 1 HGB

7.500.000

15.000.000

50

Mittelgroße Kapitalgesellschaften, § 267 Absatz 2 HGB

25.000.000

50.000.000

250

Größenabhängige Erleichterungen für Konzernabschlüsse, § 293 Abs.1 Satz 1 Nr.1 HGB

30.000.000

60.000.000

250

Größenabhängige Erleichterungen für Konzernabschlüsse, § 293 Abs.1 Satz 1 Nr.2 HGB

25.000.000

50.000.000

250

Welche Vorteile bringt es, in eine kleinere Unternehmensgrößenklasse zu kommen?

Wenn ein Unternehmen in eine kleinere Unternehmensgrößenklasse kommt, ergeben sich Erleichterungen

  • bei der Aufstellung und der
  • Gliederung von Bilanz- und Jahresabschluss
  • sowie den Offenlegungspflichten jeweils für Kleinste, Kleine und Mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Was bedeutet dies konkret:

  • Kleine Kapitalgesellschaft wird zur Kleinstkapitalgesellschaft:
    • Es muss kein Anhang zum Jahresabschluss erstellt werden.
    • Der Abschluss muss nur hinterlegt werden.
  • Mittlere oder große Kapitalgesellschaft wird zur Kleinen Kapitalgesellschaft: Es muss ein Jahresabschluss aus Bilanz, GuV und Anhang erstellt werden.
    • Es muss nur ein kurzer Jahresabschluss offengelegt werden.
    • Kleine Kapitalgesellschaften sind nicht prüfungspflichtig.