Was ändert sich bei den Unternehmengrößenklassen?
Im Handelsgesetzbuch wurden die Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensgrößen angehoben.
Wann gelten die neuen Schwellenwerte nach HGB?
Die neuen Werte gelten ab Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Die Unternehmen dürfen die höheren Schwellenwerte aber auch schon für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, nutzen; diese Option kann jedoch nur insgesamt genutzt werden, d.h. sie kann nur einheitlich für den Jahres- und Konzernabschluss für dasselbe Geschäftsjahr ausgeübt werden. Die geänderten Größenmerkmale von § 267a Absatz 1 Satz 1 HGB für Kleinstgenossenschaften sind erstmals auf die vereinfachte Prüfung für ein frühestens am 31.12.2024 endendes Geschäftsjahr anzuwenden.
Die Änderungen sind zum 17.04.2024 in Kraft getreten.