Michael Will, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), sieht die DSGVO im Grunde als vollen Erfolg. Es sei aber kein Grund, mit der Situation zufrieden zu sein. Nach wie vor passen z. B. Präferenzen nicht. So entstehen europäische Guidelines, die nicht jeden zufriedenstellen. Es gibt tatsächlich ein bisschen mehr zu erklären. Die Aufsicht über die KI-Verordnung in Deutschland sollte laut Will bei den Datenschutzaufsichtsbehörden sein. Denn diese sind zuständig für die Aufsicht über personenbezogene Daten, die in den meisten KI-Anwendungen verarbeitet werden. Daher wären andere Lösungen eine bürokratische Belastung für die Wirtschaft.
Claudia Waldraff, Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH, berichtet, dass viele, aber insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in der Praxis mit der Umsetzung der DSGVO Schwierigkeiten haben. Innerhalb ihres Unternehmensverbundes, in dem sie als Mitglied des konzernweiten Datenschutzteams 120 kleine wie größere Unternehmen betreue, habe dieses ein einheitliches Datenschutzmanagementsystem eingeführt und den verbundenen Unternehmen viele Muster und Vorlagen, u.a. ein vereinheitlichtes Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten, zur Verfügung gestellt. Jedoch sei die Fülle an Informationen und die fehlende Rechtssicherheit als Folge unterschiedlicher Auslegung von Datenschutzvorgaben durch Aufsichtsbehörden wie durch Rechtsprechung nach wie vor eine echte Herausforderung, insbesondere für KMU.
Dr. Aiko Schilling, Munich Re, regt die Einführung eines Konzernprivilegs für Drittstaatentransfers an, da viele große Unternehmen Verwaltungsaufgaben wie HR zentralisiert hätten. Darüber hinaus benötigen Geschäftsmodelle wie die der Risikobewertungen von Versicherungen eine Vielzahl personenbezogener Daten. Es bedarf hier Lösungen vor allem dann, wenn KI-Systeme zum Einsatz gebracht werden sollen, die mit großen Datenmangen trainiert werden müssen. Denn die DSGVO mit den Grundsätzen der Datenminimierung und der Löschpflicht stehen dem entgegen.
Alfons Schieder, StMI, betonte, dass Digitalisierung und Datenschutz ganz grundsätzlich zusammen gedacht werden müssen und sich gegenseitig beeinflussen. Das StMI habe im Rahmen seiner Stellungnahme zur Evaluierung der DSGVO unter anderem darauf hingewiesen, dass es den spezifischen datenschutzrechtlichen Problemstellungen der zahlreichen Digitalrechtsakte der EU nicht gerecht werde, pauschal auf die Geltung der DSGVO zu verweisen. Er plädierte zudem für einen pragmatischen und realistischen Ansatz bei der Interpretation datenschutzrechtlicher Regeln und versprach sich konkrete Erleichterungen durch eine konsequente Verankerung des Einer-für-alle-Prinzips und des once only-Grundsatzes im Datenschutzrecht.
Einig war man sich, dass die DSGVO fortentwickelt werden muss. In dieser Legislaturperiode müsse man jetzt alle wichtigen Punkte hierfür zusammentragen und die neue Europäische Kommission müsse diese Aufgabe aufgreifen.
Ursula Illibauer dankte den Diskussionsteilnehmern im Namen aller Kooperationspartner für die angeregte und konstruktive Diskussion. „Wir werden den Dialog fortsetzen!“