Europäischer Emissionshandel: Geplante Reformen und Ausweitung
Reform des bestehenden EU Emissionshandelssystems
Die EU Kommission schlägt vor, den heute bestehenden europäischen Emissionshandel (EU-ETS) zu reformieren. Konkret soll das Ausgangsniveau der zur Verfügung gestellten Emissionszertifikate einmalig abgesenkt und der Pfad zur weiteren Reduzierung steiler werden. Eine höhere Entnahme von Zertifikaten aus der Marktstabilitätsreserve soll zudem ermöglicht werden. Außerdem ist es geplant, den Anwendungsbereich des EU ETS um den Seeverkehr zu erweitern.
Der Kommissionsvorschlag sieht ferner vor, die freie Zuteilung von Emissionszertifikaten für Unternehmen mit großen Industrieanlagen herunterzufahren, indem die maximale Abwertung der Benchmarks von 1,6 auf 2,5 Prozent pro Jahr angehoben wird. Als Gegenleistung für die freie Zuteilung wird eine Verpflichtung zu Klimaschutzinvestitionen eingeführt.
Was heißt das für die Wirtschaft?
Für Unternehmen mit großen, am EU-ETS beteiligten Industrieanlagen ist die teilweise freie Zuteilung von Zertifikaten Voraussetzung dafür, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte gewahrt bleibt. Wenn diese ausbleibt führt das in Kombination mit der erwarteten Steigerung der CO2-Preise zu deutlich höheren Belastungen dieser Unternehmen. Die absehbar weiter steigenden CO2-Preise sind für alle Unternehmen relevant. es entsteht ein höherer Druck auf Unternehmen, Energieverbräuche zu senken, erneuerbare Energieträger zu nutzen und auf emissionsarme Produktionsverfahren umzustellen.
Wie das EU ETS bislang funktioniert, welche Emissionen es reguliert und welche Einapsrziele dahinterstehen können Sie auf unserer
IHK-Ratgeberseite zu Klimaschutz & Energiewende
nachlesen.
Paralleles Emissionshandelssystem in den Sektoren Verkehr und Gebäude
Neben dem bestehenden EU ETS soll ein weiteres Emissionshandelssystems eingeführt werden, das ab 2026 die Emissionen des Energieeinsatzes im Gebäude- und Verkehrssektor bepreist. Wie im
deutschen nationalen Emissionshandel
nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sollen die Inverkehrbringer von Kraft- und Brennstoffen darin zur Teilnahme verpflichtet werden. Diese geben dann den CO2-Preis an ihre Kunden weiter.
Ausgenommen von dem neuen Emissionshandel sollen Brennstoffverbräuche für die Erzeugung industrieller Prozesswärme sein. Eine freie Zuteilung beziehungsweise Entlastung besonders betroffener Energieverbraucher ist nicht vorgesehen. Die Versteigerungserlöse sollen aber für Investitionen in den Klimaschutz und zur Unterstützung ärmerer Haushalte eingesetzt werden.
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