CETA braucht keinen eigenen Investitionsgerichtshof – denn die EU und Kanada haben beide hochentwickelte Rechtssysteme.
Tatsächlich bestehen derzeit noch immer sieben Investitionsschutzabkommen zwischen EU und Kanada – inklusive den privaten Schiedsgerichten. Mit CETA wird dieses Konzept hingegen für die Zukunft in Form eines öffentlichen Gerichtshofes neu angepasst. Die Verbesserungen liegen auf der Hand:
- Der Gerichtshof ist öffentlich durch die Mitgliedsstaaten legitimiert
- Die Verfahren sind öffentlich
- Es gibt eine Berufungsinstanz
- 15 anstatt 3 Richter, alle von den Mitgliedsstaaten ernannt
- Mehr Unabhängigkeit: Richter dürfen ab ihrer Ernennung nicht mehr nebenher als Anwälte oder Gutachter arbeiten
- Regelungen zum Investitionsschutz sind einschränkend und deutlich präziser formuliert
Ein solcher Gerichtshof kann Vorbild für zukünftige Abkommen sein. Ein gerechteres System als der Status Quo, von dem auch Entwicklungs- und Schwellenländer profitieren. Übrigens: Der Gerichtshof ersetzt die noch bestehenden sieben Investitionsschutzabkommen zwischen Kanada und der EU – mitsamt den intransparenten Schiedsgerichten[1]. Kommt der Gerichtshof also nicht, bleiben stattdessen die privaten Schiedsgerichte.
[1] Quelle: BMWi: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/CETA/faq-ceta.html;jsessionid=F4BC44EDF0A7CA26E1B5FF71C9F40598.