Außenhandel mit Belgien, Luxemburg und den Niederlanden

Die Benelux-Staaten

Sie sind schon in den Benelux-Ländern tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Belgien, Luxemburg und/oder den Niederlanden aufbauen? Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links.

Belgien

Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung nach Belgien entsendet, muss dies im Vorfeld den zuständigen Behörden über das LIMOSA-Portal gemeldet werden. Dies ist nötig, um die Einhaltung der nationalen Lohn-, Arbeitsrechts- und Arbeitssicherheitsvorschriften feststellen zu können.

Die Meldung beinhaltet unter anderem Angaben zum Arbeitnehmer, Arbeitsort und Entlohnung. Bei bestimmten Tätigkeiten muss zudem die Berufsqualifikation des Dienstleisters nachgewiesen werden.

Achtung: Auch Selbstständige müssen sich vor einer Reise nach Belgien über LIMOSA anmelden!

Vergessen Sie außerdem die A1-Bescheinigung nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!

Dienstleistungskompass

dienstleistungskompass.eu

In unserem Dienstleistungskompass finden Sie alle Informationen und Links, die Sie für die Entsendemeldung nach Belgien benötigen. Auch umsatzsteuerliche Aspekte von Auslandsaktivitäten in Belgien werden hier behandelt.

Sie wollen Ihre Geschäftstätigkeiten in Belgien durch eine Präsenz vor Ort verstetigen, ausbauen oder aufnehmen? Dann müssen Sie sich zwischen der Gründung einer Zweigniederlassung, einer Tochtergesellschaft oder eines unabhängigen Unternehmens entscheiden. Hier finden Sie Belgien-spezifische Informationen zur Wahl der richtigen Rechtsform.

Luxemburg

Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung nach Luxemburg entsendet, muss dies im Vorfeld den zuständigen Behörden gemeldet werden. Dies ist nötig, um die Einhaltung der nationalen Lohn-, Arbeitsrechts- und Arbeitssicherheitsvorschriften feststellen zu können.

Die Entsendung von Arbeitnehmern muss vor jeder Tätigkeit in Luxemburg den zuständigen Behörden gemeldet werden. Selbstständige sind von der Meldepflicht ausgenommen. Die Meldepflicht dient der Überprüfung der Einhaltung luxemburgischen Rechts, insbesondere in Bezug auf den Mindestlohn.

Vergessen Sie außerdem die A1-Bescheinigung nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!

Dienstleistungskompass

dienstleistungskompass.eu

In unserem Dienstleistungskompass finden Sie alle Informationen und Links, die Sie für die Entsendemeldung nach Belgien benötigen. Auch umsatzsteuerliche Aspekte von Auslandsaktivitäten in Belgien werden hier behandelt.

Sie wollen Ihre Geschäftstätigkeiten in Belgien durch eine Präsenz vor Ort verstetigen, ausbauen oder aufnehmen? Dann müssen Sie sich zwischen der Gründung einer Zweigniederlassung, einer Tochtergesellschaft oder eines unabhängigen Unternehmens entscheiden. Hier finden Sie Luxemburg-spezifische Informationen zur Wahl der richtigen Rechtsform.

Niederlande

Entsenden Sie Beschäftigte zur Erbringung einer Dienstleistung in die Niederlande? Dann ist dies eine meldepflichtige Entsendung.

In den Niederlanden müssen derartige Entsendung im Vorfeld bei den Behörden angemeldet werden, genau so, wie in den anderen europäischen Ländern. Außerdem muss ein Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde vor Ort benannt werden, der die Unterlagen bereithält. Dies kann auch ein entsandter Mitarbeiter sein, sofern er sich während der Tätigkeit in den Niederlanden befindet und den Kontrolleuren zur Verfügung steht.

Vergessen Sie außerdem die A1-Bescheinigung nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!

Dienstleistungskompass

dienstleistungskompass.eu

Welche Regelungen müssen Sie beachten? Wo und wie können Sie die Entsendemeldung abgeben? Welche Unterlagen sind beim Arbeitseinsatz vor Ort bereitzuhalten? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen der Länderartikel in unserem Dienstleistungskompass.

Jedes Land gestaltet bei der Unternehmensgründung den rechtlichen Rahmen individuell, dabei sind eine Reihe von Dingen zu beachten. Wie Sie eine Gesellschaft (Besloten Venootschap, kurz B.V.) gründen und ein Zweigniederlassung eintragen, finden Sie bei der Deutsch-Niederländischen Handelskammer. Auch bei Invest in Holland gibt es Informationen zur Expansion in die Niederlande.

Was Sie beim E-Commerce in den Niederlanden beachten müssen, finden Sie auf der Länder-Website des IHK Projekts "Online erfolgreich im Ausland!".

Folgende niederländischen Karibischen Gebiete (früher „niederländische Antillen“) sind Teil des Königreis Niederlande, zählen aber weder zum Zoll- noch zum Steuergebiet der europäischen Union (Drittland):

  • Aruba
  • Bonaire
  • Curaçao
  • Sint-Maarten
  • Saba
  • Sint Eustatius

Lieferungen in diese Gebiete sind wie Ausfuhren in ein Drittlandsgebiet zu behandeln. Aus zollrechtlicher Sicht ist eine Zollanmeldung zwingend abzugeben.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Zolls

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht der Besonderheiten zum Zollgebiet der Union.

Länderspezifische Beratung

IHK-Ratgeber: EU Binnenmarkt

European Union flags in front of the blurred European Parliament in Brussels, Belgium

European Union flags in front of the blurred European Parliament in Brussels, Belgium

© artjazz - Fotolia

Der Gemeinsame Markt hat viele Regeln - nicht immer einfach. Wir informieren Sie, wie Sie Ihr Geschäft in Ländern des EU-Binnenmarkts erleichtern - mit wichtigen Praxishinweisen für grenzüberschreitenden Warenversand und Dienstleistungsverkehr sowie das Arbeiten im EU-Ausland.