Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung nach Belgien entsendet, muss dies im Vorfeld den zuständigen Behörden über das LIMOSA-Portal gemeldet werden. Dies ist nötig, um die Einhaltung der nationalen Lohn-, Arbeitsrechts- und Arbeitssicherheitsvorschriften feststellen zu können.
Die Meldung beinhaltet unter anderem Angaben zum Arbeitnehmer, Arbeitsort und Entlohnung. Bei bestimmten Tätigkeiten muss zudem die Berufsqualifikation des Dienstleisters nachgewiesen werden.
Achtung: Auch Selbstständige müssen sich vor einer Reise nach Belgien über LIMOSA anmelden!
Vergessen Sie außerdem die
A1-Bescheinigung
nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!