In sechs Schritten zur Förderung (für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen)
1. Beratungsgespräch mit der IHK führen
Jungunternehmen (= Unternehmen in den ersten 12 Monaten nach Gründung) müssen vor Abrechnung des Coachings ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner, z.B. der IHK, führen. Wir empfehlen, das Gespräch vor Antragstellung zu führen. Zur Vereinbarung eines Termins nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Telefon 089 5116-0
Gründung: Als Gründungsdatum zählt jeweils der Tag der Gewerbeanmeldung (auch bei vorheriger Gründung im Nebenerwerb) bzw. des Handelsregisterauszugs. Das Beratungsgespräch kann bereits vor Gründung geführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Unternehmen jedoch gegründet sein. Das Informationsgespräch darf maximal 3 Monate vor der Gründung erfolgen.
Bestandsunternehmen können ebenso ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner, z.B. der IHK, führen.
Freiberufler und Handwerksunternehmen stellen die Anträge bei den Regionalpartnern BDS bzw. den Handwerkskammern
2. Berater auswählen
3. Online-Antrag beim BAFA stellen.
Nach dem Beratungsgespräch senden wir Ihnen ein Bestätigungsschreiben, sodass Sie alle Informationen haben, um den „Antrag auf Förderung von Unternehmensberatung“ über die Online-Antragsplattform des BAFA zu stellen – bitte tun Sie dies innerhalb von drei Monaten nach Erhalt unserer Bestätigung.
4. BAFA-Informationsschreiben abwarten.
Die Leitstelle (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, kurz DIHK) prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung.
5. Beratungsvertrag abschließen.
Nach Erhalt des Informationsschreibens kann der Beratungsvertrag geschlossen werden. Dieser gilt als Beginn der Beratung.
WICHTIG: Mit dem Coaching darf jetzt erst gestartet werden. Coachings, die bereits gestartet wurden, sind nicht förderfähig.
Es werden ausschließlich konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen gefördert. Reine Fördermittelberatungen sind nicht zulässig und können nicht gefördert werden. Ebenso können Rechts- und Steuerberatung nicht gefördert werden.
6. Abrechnung.
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen bei der DIHK der Verwendungsnachweis und weitere Abrechnungsunterlagen eingereicht werden. Nutzen Sie dazu bitte den Upload Bereich der BAFA. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Rubrik "Verwendungsnachweis" auf der BAFA-Website
Die Bewilligung und die Auszahlung des Zuschusses erfolgen nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) in voller Höhe vor Einreichung des Verwendungsnachweises bezahlt hat und dies durch Vorlage seines Kontoauszuges nachweist.