Die Gründung aus der Arbeitslosigkeit ist eine gute Alternative, um wieder auf eigenen finanziellen Füßen zu stehen. Erfahren Sie mehr!

Inhalt

Durchführung der fachkundigen Stellungnahme für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie eine fachkundigen Stellungnahme zu Ihrem Geschäftskonzept.

Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.
Gründungszuschuss beantragen | Bundesagentur für Arbeit

Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält.

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Vollständigkeit der Unterlagen, inhaltliche Analyse auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.
Folgende fachkundige Stellen können die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens z.B. beurteilen:

  • Handwerkskammern
  • Industrie- und Handelskammern
  • berufsständische Kammern
  • Fachverbände
  • Kreditinstitute
  • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)

Voraussetzungen

  • Ihre Unternehmensgründung ist in München bzw. Oberbayern geplant
  • Es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit (kein Handwerk, kein Freiberufler)
  • Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt und tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben

Benötigte Unterlagen

Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:

  • das ausgefüllte Formular zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der Agentur für Arbeit.
  • das beschreibbare PDF-Formular Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
  • Lebensläufe aller GründerInnen inkl. Zeugniskopien
  • Businessplan (Textteil) und Finanzierungspläne (Zahlenteil) mit:
    - Privater Finanzbedarf, typisch für einen Monat im ersten Jahr
    - Umsatzplanung für 36 Monate oder Rentabilitätsvorschau für 36 Monate auf Monatsbasis
    - Liquiditätsplan für 36 Monate auf Monatsbasis
    - Kapitalbedarfsplan
    - Finanzierungsplan

Bearbeitungsdauer

Bei der IHK ist die Dauer derzeit 4 bis 6 Wochen ab Rechnungstellung.

Gebühr

Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Gründungszuschuss erheben wir ein Entgelt in Höhe von 250 Euro (inkl. MWSt.). Die Rechnung erhalten Sie digital sowie per Post zugestellt.

Anwendung der Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD) als Online-Portal

Die Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD) ist ein kostenfrei nutzbares Online-Portal, das u.a. Gründer/-innen sowie bei Unternehmensübernahmen unterstützt. Im Verbund mit vielen Industrie- und Handelskammern bündelt die UWD Expertise, um bei der Umsetzung Ihres unternehmerischen Vorhabens zur Seite zu stehen.

Step-by-Step durch die UWD

  • Die fachkundige Stellungnahme wird ausschließlich über die UWD abgewickelt. Die Registrierung mit Ihren persönlichen Daten erfolgt hier, Link: Unternehmenswerkstatt Deutschland
  • Legen Sie Ihr Projekt mit selbstgewählten Projektnamen fest, das jederzeit wieder gelöscht werden kann.
  • Der Datenzugriff ist selbständig festzulegen, ob Sie alleine arbeiten oder Ihr Team freischalten möchten.
  • Erstellen Sie Dokumente wie Businessplan, Liquiditätsplan, Kapitalbedarfsplan. Mustervorlagen sind in der UWD zur freien Verwendung verfügbar, pdf-Dokumente können dazu erzeugt werden.
  • Interne und externe Nachrichten können über Ihr UWD-Postfach verschickt werden.

FAQ

Informationen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld I sowie zur Dauer und Höhe dieser Leistung finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.

Mit dem dort zur Verfügung gestellten Programm ( Selbstberechnung Arbeitslosengeld I) können Sie auch einfach und schnell die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes berechnen

Arbeitslosengeld (ALG)-II Bezieher können bei ihrer Existenzgründung mit dem Einstiegsgeld und anderen Leistungen nach SGB II gefördert werden. Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum ALG-II vom Jobcenter bzw. der ARGE (Sozialamt + Agentur für Arbeit) bezahlt. Dieser Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Den Gründungszuschuss können ALG-II Empfänger allerdings in der Regel nicht erhalten.

ARGEN und Jobcenter gewähren im Rahmen von Einstiegsgeld ergänzend zum ALG-II in der Regel für die Dauer von 6 bis 12 Monaten die Hälfte der ALG-II-Regelleistung als Zuschuss. Grundsätzlich kann Einstiegsgeld für maximal 24 Monate bewilligt werden.Darüber hinaus sind weitere Förderleistungen nach SGB II zum Aufbau einer Selbstständigkeit möglich.

Wichtig: Überzeugen Sie Ihren Fallmanager von der beabsichtigten Selbstständigkeit, denn einen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld und andere Hilfen gibt es nicht!

Anders als beim Gründungszuschuss ist für die Beantragung von Einstiegsgeld und weiteren Förderungen nach SGB II vom Gesetzgeber keine Stellungnahme bzw. Vorlage eines Unternehmenskonzeptes bzw. Businessplans vorgeschrieben. Allerdings verlangen ARGEN und Jobcenter häufig dessen Erstellung und Prüfung (Stellungnahme).

Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung kann große Vorteile bringen und trägt zu einer besseren Risikoabsicherung in der ersten Zeit nach der Gründung bei. Selbständige können sich auf Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit weiter versichern (=Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag). Dies bringt für Sie als Gründer Vorteile, da Sie sich so das Recht auf den Bezug von Arbeitslosengeld sichern können, wenn sich später herausstellt, dass Ihr Gründungsvorhaben nicht erfolgreich ist. Sie schaffen sich damit einen zusätzlichen Risikopuffer. Hinweis: Ansprüche durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung treten erst dann ein, wenn etwaige noch vorhandene Anspruchszeiten nach ALG-I aufgebraucht sind. Geregelt ist unter anderem,

  • dass gelegentliche Abweichungen von der wöchentlichen Mindeststundenzahl von 15 Stunden, die eine der Voraussetzungen für die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung darstellt, unberücksichtigt bleibt, wenn sie von geringer Dauer sind.
  • dass der Antrag in einem Zeitraum von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu stellen ist.
  • um zu vermeiden, dass Selbständige Zeiten der freiwilligen Versicherung wiederkehrend mit Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs verbinden, ist nach einem zweimaligen Bezug von Arbeitslosengeld die erneute Absicherung der gleichen selbständigen Tätigkeit in der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen.
  • eine Kündigungsmöglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung erstmals nach Ablauf von fünf Jahren.

Mehr Informationen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

"Die Arbeitslosigkeit kann wirklich eine Chance sein. Man ist zeitlich flexibel und kann die Idee umsetzen, die man schon immer hatte"

Bernhard Eichiner, Referatsleiter Industrie, Innovation und Beratung bei der IHK für München und Oberbayern im Spiegel-Interview "Job verloren? So werden Sie erfolgreicher Unternehmer"