Durchführung der fachkundigen Stellungnahme für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie eine fachkundigen Stellungnahme zu Ihrem Geschäftskonzept.
Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.
Gründungszuschuss beantragen | Bundesagentur für Arbeit
Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält.
Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Vollständigkeit der Unterlagen, inhaltliche Analyse auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.
Folgende fachkundige Stellen können die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens z.B. beurteilen:
- Handwerkskammern
- Industrie- und Handelskammern
- berufsständische Kammern
- Fachverbände
- Kreditinstitute
- Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)
Voraussetzungen
- Ihre Unternehmensgründung ist in München bzw. Oberbayern geplant
- Es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit (kein Handwerk, kein Freiberufler)
- Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt und tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben
Benötigte Unterlagen
Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:
- das ausgefüllte Formular zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der Agentur für Arbeit.
- das beschreibbare PDF-Formular Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
- Lebensläufe aller GründerInnen inkl. Zeugniskopien
- Businessplan (Textteil) und Finanzierungspläne (Zahlenteil) mit:
- Privater Finanzbedarf, typisch für einen Monat im ersten Jahr
- Umsatzplanung für 36 Monate oder Rentabilitätsvorschau für 36 Monate auf Monatsbasis
- Liquiditätsplan für 36 Monate auf Monatsbasis
- Kapitalbedarfsplan
- Finanzierungsplan
Bearbeitungsdauer
Bei der IHK ist die Dauer derzeit 4 bis 6 Wochen ab Rechnungstellung.
Gebühr
Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Gründungszuschuss erheben wir ein Entgelt in Höhe von 250 Euro (inkl. MWSt.). Die Rechnung erhalten Sie digital sowie per Post zugestellt.