Parlament der oberbayerischen Wirtschaft fordert außerdem mehr Digitalisierung in der Verwaltung
Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern beschließt jährlich die Beitragshöhe. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag, der sich nach der Leistungsstärke der Unternehmen richtet, und einer Umlage zusammen. Über 40 Prozent der IHK-Mitglieder sind als Existenzgründer oder Kleingewerbetreibende gänzlich vom IHK-Beitrag freigestellt.
Im Sinne eines effizienten Bürokratieabbaus hat sich das Parlament der heimischen Wirtschaft zudem für mehr und eine bessere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ausgesprochen. Im beschlossenen Positionspapier fordert die IHK-Vollversammlung unter anderem die Einführung des Once-Only-Prinzips, nach dem Unternehmen und Bürger den Behörden nur einmal die entsprechenden Informationen mitteilen müssen und die Ämter dann untereinander die Daten teilen.
Als Gastredner war Helmut Schönenberger von der Münchner UnternehmerTUM in der Vollversammlung zu Gast. Er berichtete über die Voraussetzungen und Erfolge des Startup-Ökosystems der Technischen Universität München, das seit Jahren mit Abstand die meisten Gründungen von Absolventen in Deutschland schafft und als Leuchtturm für Tech-Gründungen in ganz Europa gilt.
Die IHK für München und Oberbayern ist die gesetzliche Vertretung von rund 420.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in Oberbayern. Die Aufgabe der IHK ist es, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Die Vollversammlung ist das demokratisch gewählte und höchste Organ der IHK.