Sasse: Neue Bürokratiebelastung statt Moratorium / Geplante Bußgelder nicht verhältnismäßig
Auch wenn das Lieferkettengesetz im ersten Schritt ab 2023 nur auf größere Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter anwendbar sein soll, geben betroffene Unternehmen solche Anforderungen erfahrungsgemäß an alle Lieferanten – egal welcher Betriebsgröße – weiter, so der IHK-Präsident. Außerdem komme das Gesetzesvorhaben in einer extrem schwierigen Wirtschaftslage und widerspreche dem Belastungsmoratorium für die Wirtschaft. „Da sich die Politik mit der ‚one-in-one-out‘-Regelung zur Bürokratiebremse verpflichtet hat, sind wir sehr gespannt, welche Gesetze nun abgeschafft werden“, sagt Sasse.
Der IHK-Präsident kritisiert die Pläne auch als nationalen Alleingang: „Das Lieferkettengesetz darf unsere Unternehmen im europäischen und internationalen Vergleich nicht benachteiligen. Die Bewertung der Bundesministerien, das ‚stärkste‘ Lieferkettengesetz in Europa auf den Weg zu bringen, läuft fehl. Vielmehr sollte die Bundesregierung die ohnehin geplante EU-Vorlage zum Lieferkettengesetz 1:1 in Deutschland umsetzen. Wir brauchen gleiche Spielregeln für eine starke Wirtschaft in Europa.“
Außerdem würden sich aus dem Gesetzesplan erhebliche juristische Risiken für Betriebe ergeben, so Sasse weiter, da Prozessmöglichkeiten für Dritte eingeräumt werden sollen sowie ein überzogener Bußgeldkatalog mit Strafen bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen ist.
Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat im Dezember 2020 mehrheitlich ein Positionspapier zum Thema verabschiedet. Darin heißt es zusätzlich: „Eine langfristige Verbesserung der menschenrechtlichen Lage in den Produktionsländern wird kaum durch unternehmerische Sorgfalt allein erreicht. Auch die Staaten müssen ihrer in den UN-Leitprinzipien definierten Schutzpflicht verstärkt nachkommen.“