Am 8. März 2026 wählt Bayern neue (Ober-)Bürgermeister/-innen, Landräte sowie Stadt- und Gemeinderäte. Die Entscheidungen vor Ort prägen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – von Infrastruktur über Flächenpolitik bis hin zur Digitalisierung.

Auf dieser Seite finden Sie Stimmen aus der Wirtschaft, regionale Informationen, Ergebnisse der Standortumfrage und ab dem neuen Jahr die Positionspapiere unserer Regionalausschüsse mit den Forderungen der Wirtschaft zur Kommunalwahl 2026. Außerdem: ein FAQ und alle wichtigen Infos zur Wahl.

Fragen und Antworten zur Kommunalwahl 2026

Die nächsten Kommunalwahlen in Bayern finden am 8. März 2026 statt.

Kommunalwahlen finden im Abstand von 6 Jahren statt, anders als Bundestagswahlen, die alle vier Jahre stattfinden.

In Bayern ist Sonntag der offizielle Wahltag, jedoch ist es möglich, schon vorher per Briefwahl abzustimmen.

Es werden

1) die meisten ersten Bürgermeisterinnen, ersten Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister

2) die meisten Landrätinnen und Landräte

3) alle Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und

4) alle Kreisrätinnen und Kreisräte

gewählt.

Der Kandidat, der über 50% der Stimme bekommt, falls das kein Kandidat schafft, gibt es eine Stichwahl.

Nein! Die IHK für München und Oberbayern ist parteipolitisch neutral. Wir unterstützen weder im Wahlkampf noch danach eine Partei oder bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten. Die IHK setzt sich zu jeder Zeit in Erfüllung ihres Auftrags aus § 1 des IHK-Gesetzes für das Gesamtinteresse der Wirtschaft ein, indem sie zum Beispiel wirtschaftspolitische Forderungen gegenüber politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern auf allen Ebenen und ungeachtet der Parteizugehörigkeit adressiert. Dazu gehören Gespräche mit Parteien, Abgeordneten, Ministerinnen und Ministern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräten, Stadt- und Gemeinderätinnen und -räte, die die IHK im Rahmen der Politikberatung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags führt - selbstverständlich immer über Parteigrenzen hinweg.

Nein, in Bayern darf man erst ab 18 Jahren bei den Kommunalwahlen mitstimmen. Anders als bei den Europawahlen, bei denen man ab 16 wählen darf.

In das Wahlbüro muss man nur einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen. Die Wahlberichtigung kann jedoch hilfreich sein.

Wir! Zusammen mit den Regionalausschüsse setzen wir uns gegenüber der Politik für die Interessen der Gesamtwirtschaft ein - das gilt auch für die Kommunalpolitik.

Nein, Sie können nur in dem Abstimmungsraum wählen, der auf ihrer Wahlberichtigung angegeben ist.

Die endgültigen Ergebnisse stehen in den Tagen nach der Wahl fest. Oft sind jedoch bereits am Abend der Wahl vorläufige Ergebnisse verfügbar.

Ja, man kann auch vor dem 8. März schon per Briefwahl seine Stimme abgeben. Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Kommune des Hauptwohnorts beantragt werden. Die Stimmen müssen jedoch auch vor 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingehen.

Zahlen, Daten, Fakten zur Kommunalwahl 2026

  • Wahltag: Sonntag, 08. März 2026, Wahllokale sind geöffnet von 8 bis 18 Uhr
  • Wahlberechtigte: In Oberbayern leben rund 4,8 Millionen Menschen, davon sind etwa 3,6 Millionen wahlberechtigt
  • Anzahl Wahllokale: Oberbayern umfasst mehr als 500 Gemeinden sowie 20 Landkreise, insgesamt gibt es mehrere Tausend Wahllokale
  • Was wird gewählt: Erste Bürgermeister/-innen bzw. Oberbürgermeister/-innen, Gemeinderäte/Stadträte, Landräte und Kreistage

IHK-Regionalausschüsse

Hier finden Sie in Kürze die Positionen und Forderungen aller IHK-Regionalausschüsse in Oberbayern.