Es werden
1) die meisten ersten Bürgermeisterinnen, ersten Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
2) die meisten Landrätinnen und Landräte
3) alle Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und
4) alle Kreisrätinnen und Kreisräte
gewählt.