Bayern gegen Verpackungssteuer
Auslöser für die Diskussion um kommunale Verpackungssteuern ist das baden-württembergische Tübingen. Es erhebt seit 2022 auf Einwegverpackungen und -geschirr 50 Cent netto, für Einwegbesteck 20 Cent netto als Steuerbetrag. Zahlen müssen die Verkaufsstellen. Flankiert wird die Steuer durch ein städtisches Förderprogramm für die Anschaffung von Mehrweggeschirr oder gewerbliche Spülmaschinen. Andere Kommunen – in Bayern etwa Regensburg, Ingolstadt, München, Passau, Rosenheim, Starnberg und Augsburg – diskutierten bereits über diese Steuer.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration will den bayerischen Gemeinden eine Verpackungssteuer nun verbieten. Eine Verpackungssteuer fällt in die Kategorie „örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer“. Diese liegt in der Hoheit der Kommunen und ist in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer geregelt.