Für Betriebsprüfungen gewappnet
„Es ist wichtig, dass bei einer Beschäftigung im Ausland alle wichtigen Dokumente vorliegen. Nicht nur, falls die nationalen Behörden diese vor Ort überprüfen, sondern auch, um bei künftigen Betriebsprüfungen auskunftsfähig zu sein“, sagt HR Global Specialist Katharina Lichtenecker. „Allerdings ist das manchmal eine Herausforderung angesichts der unterschiedlichen nationalen Vorgaben, aber auch, weil es immer wieder gesetzliche Änderungen gibt.“
Bei einigen Ländern seien Prozesse innerhalb der Abteilung schon automatisiert. „Aber bei Staaten, in die wir nicht so häufig Mitarbeiter entsenden, sind wir dankbar, dass wir den Dienstleistungskompass nutzen können“, sagt die Wirtschaftsjuristin. Dort sei auf einen Blick zu sehen, was das Unternehmen aktuell bei den Registrierungsprozessen und Unterlagen beachten muss.
Oft stecke der Teufel im Detail: So gibt es beispielsweise in der Schweiz kantonale Unterschiede. „Darüber hinaus sind auch die Beratungen von IHK und AHK sehr wichtig“, ergänzt Lichteneckers Kollegin Yue Yu. „Denn zu wissen, dass etwa in Tschechien alle Arbeitsverträge auch in tschechischer Sprache vorliegen müssen, ist das eine.“ Man müsse aber auch wissen, wo man diese übersetzen lassen kann.