Beispiel: Klare Regeln für die Wohnungsvergabe bei den Stadtwerken München
Bis Anfang der 2030er-Jahre wollen die Stadtwerke München (SWM) im Rahmen einer Werkswohnungsbauoffensive insgesamt 3.000 Wohneinheiten zur Verfügung stellen, Stand heute sind es bereits 1.500 Wohnungen. Die SWM bauen vornehmlich auf eigenen Grundstücken, auf denen vormals Betriebshöfe, Umspannwerke, Parkplätze oder Heizzentralen untergebracht waren, die verkleinert oder nicht mehr benötigt werden – etwa nahe dem Königsplatz, wo einst ein Heizkraftwerk stand, oder direkt neben dem neuen Busbahnhof in Moosach. Dort haben die SWM unweit ihrer Zentrale im Herbst 2022 einen Neubau mit 118 Werkswohnungen fertiggestellt.
Voraussetzung für den Einzug in eine SWM-Wohnung ist ein Arbeitsvertrag. Bei der Vergabe gelten klare Regeln, die mit dem Konzernbetriebsrat verbindlich fixiert wurden. Berücksichtigt werden etwa Haushaltseinkommen, familiäre Situation und Dringlichkeiten wie Familienzuwachs. Wer aus dem Unternehmen ausscheidet, verliert spätestens 6 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses seinen Anspruch auf eine Werkswohnung. Für Rentner gelten spezielle Ruhestandsvereinbarungen.
Wohnungen für verschiedene Lebensphasen
Da die Stadtwerke München Wohnungen in unterschiedlichen Größen anbieten und mittlerweile mit anderen städtischen Töchtern kooperieren, die auch Werkswohnungen bereitstellen – etwa das Münchenstift und die München Klinik – können sie leichter auf individuelle Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter reagieren. Bernhard Boeck, Leiter Immobilien bei den SWM: „Junge Mitarbeitende sind anfangs häufig alleinstehend und brauchen nur eine kleine Wohnung, später oft eine größere, weil sie eine Familie gründen. Bei älteren Mitarbeitern ist es umgekehrt. Hier sind wir recht flexibel und können mit dem größer werdenden Wohnungsbestand oft auch Umzugsangebote innerhalb der Viertel machen.“