Beratung nutzen, rechtssicher handeln
Aber Unternehmen werden doch nur investieren, wenn sie sicher wissen, was geht und was nicht.
Stimmt, man muss wissen, wo die Leitplanken sind. Und da haben wir tatsächlich ein Problem: Die Verordnung ist in Kraft, aber wir haben in Deutschland noch keine zuständige Regulierungsbehörde.
Haben Sie eine Idee, wann die kommt – und wo die sitzen wird?
Das wird wohl in den kommenden Monaten nach der Bundestagswahl entschieden. Es gibt den Vorschlag, die KI-Aufsicht bei der Bundesnetzagentur anzusiedeln. Wir hätten ebenfalls gern die Marktüberwachung der KI-Verordnung in Bayern übernommen, um diese gemeinsam mit dem Datenschutz zu denken und so auch Aufwände bei Unternehmen zu reduzieren. Letztendlich ist es aber am wichtigsten, dass schnell Rechtssicherheit durch Informationen und Beratung hergestellt wird.
Wie bearbeiten Sie denn derzeit das Thema künstliche Intelligenz?
Dafür haben wir bei unseren ohnehin schon schlanken Strukturen eine neue Rolle geschaffen: Ich bin jetzt auch KI-Beauftragter beim BayLDA und steuere dadurch unter anderem die KI-Beratung für bayerische Unternehmen im Bereich Datenschutz.
Was halten Sie von dem Einwand, die DS-GVO passe nicht ins Zeitalter der KI – sie mache ein KI-Training in Europa fast unmöglich?
Diesen Widerspruch sehe ich so nicht. KI-Verordnung und DS-GVO haben ähnliche Ziele. Sie sollen die Grundrechte unserer Bürger schützen. Ein Punkt, der bislang kaum gesehen wird, ist: Der Datenschutz soll EU-weit Innovation und Wettbewerb durch den freien Datenverkehr und durch Regeln, die für alle gelten, fördern. Damit ist auch ein Training von KI-Modellen möglich.