Ungleiche Behandlung
Beim IDO bestehe aber die besondere Gefahr, dass die Einnahmen aus der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen letztlich nicht dem öffentlichen Interesse, sondern vor allem dem Interesse weniger Beteiligter zufließe. So seien etwa im Jahr 2020 44 Prozent der Einnahmen, die durch die Abmahnungen erwirtschaftet werden konnten, an nur sechs Personen ausgeschüttet worden, die außerdem in einer engen persönlichen Beziehung zueinander stünden.
Zudem würden die weiteren Mitglieder des Vereins gezielt von der Willensbildung ausgeschlossen, um diese Einnahmequelle nicht zu gefährden. Auch beklagten die Richter, dass der IDO zwar auch eigene Mitglieder abmahne, diese aber deutlich anders und milder als Nicht-Mitglieder behandle. Diese systematische Ungleichbehandlung sei durch sachliche Gründe nicht zu rechtfertigen. All das spricht in den Augen der Richter für Rechtsmissbrauch. Eine Revision ließ das OLG Celle explizit nicht zu.